Jeder Mensch soll die gleichen Chancen haben, jeder Mensch darf an der Gesellschaft teilhaben, jeder Mensch darf für sich selbst entscheiden, niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden: Der internationale Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember soll dazu beitragen, Barrieren abzubauen. Gerade das Land Burgenland hat in jüngster Zeit viele Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen umsetzt. Einen Meilenstein für mehr Lebensqualität für Menschen mit Behinderung stellt dabei das neue Chancengleichheitsgesetz dar. Das mit Oktober in Kraft getretene Gesetz bringt mehr Rechte und Leistungen für Menschen mit Behinderung. „Das Land Burgenland unterstützt Menschen mit Behinderung. Sie sollen den gleichen Zugang zu allen Lebensbereichen haben wie Menschen ohne Behinderung. Vor allem sollen sie die gleichen Chancen haben wie alle anderen Menschen, wenn sie am gesellschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilnehmen. Die Grundlage dafür ist das neue Chancengleichheitsgesetz. Es stärkt Betroffene in ihrem Alltag. Wir wollen ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen, ihre Mobilität erleichtern und Angehörige entlasten“, betont Soziallandesrat Leonhard Schneemann. Neu im Gesetz festgeschrieben wurden der Ersatz für Fahrtkosten, die Wohnbegleitung und die Angehörigenentlastung. Bereits bisher bestehende Leistungen wurden zum Teil überarbeitet und optimiert – unter anderem die Persönliche Assistenz.
Über 21.000 Menschen leben im Burgenland mit einer Behinderung und brauchen Hilfe, Beratung sowie direkte Ansprechpartner. Hier schafft das Land Burgenland die Rahmenbedingungen. Mit der Servicestelle für Menschen mit Behinderung hat man eine wichtige Anlaufstelle geschaffen. Den gesetzlichen Rahmen setzt seit Oktober das neue Chancengleichheitsgesetz. Gemeinsam mit im Behindertenbereich tätigen Trägerorganisationen, Vereinen und Interessensvertretern wurde ein Chancengleichheitsgesetz erarbeitet, das diesem Ziel die Chancen von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens teilzuhaben, zu stärken und auszubauen, gerecht wird.
Bereits bestehende, bisher im Sozialgesetz geregelte Leistungen, wurden ins neue Chancengleichheitsgesetz übernommen, an die aktuellen Bedürfnisse angepasst und verbessert. Ein Beispiel ist die Ausweitung der Schulassistenz und die Soziale Rehabilitation. Neben der Anstellung bei den Sozialen Diensten Burgenland bekommen die Schulassistenten zumindest den burgenländischen Mindestlohn bezahlt. Dazu wurden Jahr für Jahr nicht nur die Zahl der Kinder, sondern auch die Zahl der zur Betreuung aufgewendeten Stunden erhöht.
Erweitert wurde auch das Angebot bei der Persönlichen Assistenz. Waren bisher Personen ab Pflegestufe 3 anspruchsberechtigt, sind dies nun auch Personen ab einem Behinderungsgrad von 50 Prozent. Der Bezugszeitraum wird mit 14 bis 65 Jahren festgesetzt. Das Stundenausmaß wird von 160 auf maximal 300 Stunden pro Monat angehoben, der Leistungsumfang wird von der Freizeit auf alle Lebensbereiche, ausgenommen Pflege, ausgeweitet.
„Inklusion heißt, dass Menschen mit Behinderung ihr Leben nicht mehr an vorhandene Strukturen anpassen müssen. Vielmehr ist die Gesellschaft aufgerufen, Strukturen zu schaffen, die es jedem Menschen – auch den Menschen mit Behinderung – ermöglichen, von Anfang an ein wertvoller Teil der Gesellschaft zu sein. Menschen mit Behinderung können und müssen von Anfang an am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilhaben“, umreißt Soziallandesrat Dr. Leonhard Schneemann die Intention hinter den Anstrengungen des Landes.
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Eisenstadt, 03. Dezember 2024
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