Im Jahr 2000 wurde mit Beschluss des Landtages die Burgenländische Gesundheits- und PatientInnenanwaltschaft ins Leben gerufen. Diese Einrichtung, die sich als unverzichtbare Serviceeinrichtung des Landes Burgenland etabliert hat, wird naturgemäß hauptsächlich von Hilfe suchenden PatientInnen in Anspruch genommen. Zu den Zuständigkeiten von Gesundheits- und PatientInnenanwalt Dr. Josef Weiss gehören das gesamte Gesundheitswesen, wie die Krankenanstalten, Ärzte, Apotheken oder das Rettungswesen, die Altenwohn- und Pflegeheime sowie die Hauskrankenpflege, die Sozialversicherung und - seit dem Jahr 2006 - auch die PatientInnenverfügungen. Die Gesundheits- und PatientInnenanwaltschaft ist verpflichtet, in jedem 2. Kalenderjahr bis zum 31. Oktober des Folgejahres der Landesregierung einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. Dies war zuletzt im Jahr 2012 der Fall. Die Landesregierung hat den Tätigkeitsbericht umgehend dem Landtag zur Kenntnis zu bringen. Im Jahr 2009 erfolgte eine Erweiterung der Kompetenzen um die der Behindertenanwaltschaft. Der aktuelle Tätigkeitsbericht, der im Kern die Jahre 2012 und 2013 zum Inhalt hat, und von Gesundheits- und Soziallandesrat Dr. Peter Rezar sowie von Dr. Josef Weiss am 04. November 2014 präsentiert wurde, betrifft demzufolge im ersten Teil die Gesundheits- und PatientInnen- bzw. im Zweiten die Behindertenanwaltschaft.
„Die Gesundheits-, PatientInnen- und Behindertenanwaltschaft ist mittlerweile zu einer nicht mehr wegzudenkenden Serviceeinrichtung für das gesamte Gesundheitswesen im Burgenland geworden. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre wissen wir, dass sie nicht nur für hilfesuchende PatientInnen, sondern auch für Angehörige der Gesundheitsberufe ein Ansprechpartner geworden ist. Es suchen aber auch Interessensvertretungen und weitere Organisationen Rat und Hilfe bei der PatientInnenanwaltschaft. Auch die regelmäßig stattfindenden Sprechtage in der Bezirkshauptmannschaft Oberwart für die Menschen im Süden des Landes haben sich bestens bewährt und wurden verstärkt in Anspruch genommen“, betonte Landesrat Dr. Peter Rezar. Als Haupttätigkeit kann das Beschwerdemanagement bezeichnet werden. Hinsichtlich der Beschwerdegründe ist darauf hinzuweisen, dass diese so kategorisiert sind, wie sie von den Beschwerdeführern vorgebracht wurden, unabhängig davon, ob sie zu Recht eingebracht wurden, oder nicht. Die Anzahl der Beschwerden ist im Vergleich zum letzten Bericht leicht angestiegen. Pro Jahr gibt es rund 170 neue Aktenfälle.
Die Statistik zeigt sehr deutlich, dass in den operativen oder so genannten „schneidenden“ Fächern die meisten Beschwerden anfallen. Dies ist in den anderen Bundesländern bzw. im Ausland nicht anders. Vor allem in der Unfallchirurgie und Orthopädie ist offenbar - auch bei schweren Verletzungen - die Erwartungshaltung auf eine vollkommene Wiederherstellung unrealistisch hoch, wobei in vielen Fällen auch eine Ungeduld hinsichtlich einer vermeintlich zu langen Heilungsdauer erkennbar ist. In solchen Fällen ist es nicht immer einfach, Beschwerdeführer von einer „lege artis Behandlung“ bzw. von den Grenzen der Medizin zu überzeugen. Oft selbst dann nicht, wenn eindeutige Aussagen auf der Basis von Gutachten vorliegen.
Im Durchschnitt der Jahre beschweren sich rund 83% über die medizinische Behandlung, 7% über organisatorische Probleme, 2% über die Pflege und 8% über sonstige Dinge. Hauptsächlich wurde der Verdacht auf einen Behandlungsfehler geäußert. Weiterhin gab es im Bereich der Altenwohn- und Pflegezentren - wie auch in den Vorjahren - nur eine ganz geringe Anzahl von Beschwerden - nämlich nur fünf. In die Kategorie „Sonstige“ - mit 27 Fällen - fallen die verschiedensten Bereiche, wie Apotheken, Zahntechniker, Physiotherapeuten, Hauskrankenpflegeeinrichtungen, Orthopädietechniker etc.
„Hinsichtlich der Behindertenanwaltschaft darf in Erinnerung gerufen werden, dass es im Vorfeld heftige Diskussionen darüber gegeben hat, dass wir die Agenden der Anwaltschaft in einer zusammenlegen. Heute, fünf Jahre nachdem Dr. Josef Weiss seine Funktion als Behindertenanwalt aufgenommen hat, sehen wir, dass die damalige Entscheidung richtig war und wir die vorhandenen Ressourcen effektiv einsetzen. Gerade im Behindertenbereich gibt es sehr verdiente Beratungsorganisationen – zusätzlich zu etablierten Organisation, wie dem Kriegsopfer- und Behindertenverband und dem Österreichischen Zivilinvalidenverband, die wir nicht ersetzen, sondern nur ergänzen wollten“, so Rezar. Im Berichtszeitraum gab es 70 konkrete Anfragen, die dem Behindertenbereich zugeordnet werden können. Analysiert man die Anliegen, so ist aufgefallen, dass die PatientInnen- und Behindertenanwaltschaft schon vor der gesetzlichen Aufgabenerweiterung in diesem Bereich tätig war. Dies betraf vor allem Hilfsmittel und sonstige Leistungen der Sozialversicherungsträger oder der Unterbringung in geeigneten Einrichtungen.
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Gesundheits- und Soziallandesrat Dr. Peter Rezar sowie Dr. Josef Weiss, Gesundheits-, PatientInnen- und Behindertenanwalt, präsentierten im Landhaus in Eisenstadt den Tätigkeitsbericht für die Jahre 2012 und 2013
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Fercsak Hermann, 04. November 2014
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