Landesrat Mag. Hans Peter Doskozil, Landeshauptmann-Stellvertreter Johann Tschürtz, Baudirektor DI Wolfgang Heckenast und DI Sabine Kaulich vom Kuratorium für Verkehrssicherheit, präsentierten nun am 31. Jänner in Eisenstadt die Ergebnisse dieser gemeinsamen Analyse zur Verkehrssituation sowie geplante Maßnahmen im Bereich der grenzüberschreitenden LKW-Fahrten.
„Man kann die Thematik, wie verlaufen die Verkehre im Burgenland, wo soll es Transitrouten geben, welche Grenzübergänge können wie und in welcher Intensität belastet werden nicht isoliert betrachten und muss hier vor allem auf die Bevölkerung reflektieren. Auf der Grundlage dieser vorliegenden Analyse zeigt sich, dass der Anteil des verlagerbaren LKW-Fernverkehrs an den Grenzübergängen Klingenbach, Deutschkreutz und Bonisdorf im Mittel bei 30 % liegt. Durch ein Fahrverbot für LKWs mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen, ausgenommen Ziel- und Quellverkehr, könnten die gefahrenen LKW-Kilometer in Ortsdurchfahrten im Burgenland um 79 % reduziert werden. Insgesamt würden diese Maßnahmen eine wesentliche Entlastung der Bevölkerung von Lärm und Luftverschmutzung sowie einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit mit sich bringen“, so Landesrat Mag. Hans Peter Doskozil.
Die vorliegenden Erkenntnisse wurden an die zuständigen Bezirkshauptmannschaften zur Information und mit dem Ersuchen um Einleitung eines dementsprechenden Verfahrens weitergeleitet. Im Zuge des Verfahrens soll ein Fahrverbot für LKWs mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen, ausgenommen Ziel- und Quellverkehr, für die Fahrstrecken entlang der B16 zwischen dem Turbokreisverkehr B16/L212 in Siegendorf und dem Grenzübergang Klingenbach, der B62 zwischen der S31 und dem Grenzübergang Deutschkreutz sowie der B58 zwischen dem Kreisverkehr L255/L268 und dem Grenzübergang Bonisdorf ausgesprochen werden. Dazu Landeshauptmann-Stellvertreter Johann Tschürtz: „Die Entlastung der Bevölkerung von Lärm und Luftverschmutzung ist ein wichtiges Thema, hat oberste Priorität und ist auch im Verkehrssicherheitssicherheitsprogramm Burgenland 2017-2021 festgehalten. Dieses neue Verkehrssicherheitsprogramm soll als Leitfaden und Richtschnur wirken und die Verkehrssicherheitsarbeit im Burgenland in den nächsten Jahren begleiten. Ziel ist es, die hohe Qualität in der Verkehrssicherheitsarbeit beizubehalten und weitere effiziente Schritte für die Sicherheit aller Menschen auf unseren Straßen zu setzen. Tatsache ist, dass weniger Schwerverkehr zu mehr Verkehrssicherheit führt und diese vorgesehen Neuregelungen maßgeblich dazu beitragen werden.“
Die Entlastung der Bevölkerung, der Gemeinden und Ortskerne hat für Landesrat Mag. Hans Peter Doskozil auch hinsichtlich eines möglichen Weiterbaus der A3 bis zur Staatsgrenze oberste Priorität: „Mein persönlicher Zugang ist, dass wir dieses Thema sehr ernst nehmen und die Verkehrsströme analysieren müssen. Ziel ist es, dass wir insgesamt gesehen einen grenzüberschreitenden Ziel- und Quellverkehr im Interesse der lokalen und regionalen Wirtschaft, aber keinen ungeregelten internationalen Transitverkehr zulassen wollen. Wir müssen uns deshalb auch mit dem Nachbarland auseinandersetzten, dass hier die entsprechenden Verkehrskonzepte auf einander abgestimmt werden können. Wir werden deshalb seitens des Landes auch den Ausbau und die Verlängerung der A3 bis zur Staatsgrenze nicht forcieren und nicht unterstützen, wenn es hier nicht ein umfassendes Konzept im Sinne der Bevölkerung gibt. Das bedeutet, dass wir dem Weiterbau der A3 nur dann zustimmen werden, wenn es hier im Interesse der angrenzenden Gemeinden die entsprechenden Lärmschutzmaßnahmen bis hin vielleicht sogar zu notwendigen Untertunnelung gibt.“
Pressefoto zum Download: Verkehrsanalyse LKW Grenzfahrten
Bildtext (v.l.n.r.): Baudirektor DI Wolfgang Heckenast, DI Sabine Kaulich vom Kuratorium für Verkehrssicherheit, Landeshauptmann-Stv. Johann Tschürtz und Landesrat Mag. Hans Peter Doskozil präsentierten die Ergebnisse einer Verkehrsanalyse zu grenzüberschreitenden LKW-Fahrten
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Fercsak Hermann, 31. Jänner 2019
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