Der 21 Maßnahmen umfassende „Zukunftsplan Pflege“ soll die Pflege der wachsenden Zahl betreuungsbedürftiger Menschen im Burgenland – aktuell rund 30.000 – vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung auch in der Zukunft sicherstellen. Kernstück des Zukunftsplans ist das Anstellungsmodell für pflegende Angehörige, für das mit der am 25. September 2019 beschlossenen Richtlinie die gesetzliche Grundlage geschaffen wurde. Seit 1. Oktober 2019 können pflegende Angehörige nach diesem Modell in ein Angestelltenverhältnis bei der Pflegeservice Burgenland GmbH, einer Tochter der Burgenländischen Krankenanstalten-Ges.m.b.H (KRAGES), eintreten. Die Entlohnung beträgt 1.700 Euro netto bei einer 40 Stunden-Anstellung, möglich ab Pflegegeldstufe fünf. Die Anstellung garantiert sozialrechtliche Absicherung und ermöglicht den pflegenden Personen, Anrechnungszeiten für die Pension zu sammeln.
Nach einem Informationsgespräch mit den Pflege- und Sozialberatern kann der Antrag auf Anstellung bei der Pflege Service Burgenland gestellt werden. Abschließend muss jeder Antrag durch die Sozialabteilung im Amt der Burgenländischen Landesregierung geprüft und genehmigt werden.
Alle Detailinfos zur Anstellung pflegender Angehöriger findet man auf der Internet-Seite www.pflegeserviceburgenland.at.
Telefonische Auskünfte erhält man bei der Pflegehotline des Landes Burgenland unter +43 57 600 1000.
Fragen der BesucherInnen:
„Gilt das Modell auch für nicht körperlich behinderte, sondern für eine zu pflegende demenzkranke Person?“
Hier gilt das Modell ebenso. Zur Unterstützung gibt es hier aber auch Demenzkoordinatoren.
„Gibt es eine Beschränkung hinsichtlich des Alters der betreuenden Person nach oben hin?“
Nein, es muss jedoch weiterhin die körperliche und geistige Eignung für die Betreuung gegeben sein.
„Wer übernimmt die Betreuung während des Urlaubs der betreuenden Person?“
Dafür wird eine Ersatzbetreuung bereitgestellt. Es bestehen Kooperationen mit verschiedenen Einrichtungen und Trägern, aber auch Kurzzeitpflegeangebote werden gerade ausgebaut.
„Kann auch die Schwägerin betreuen?“
Ja. Es muss ein Verwandtschaftsgrad bis zur zweiten Parentel – das heißt: Ehepartner, Elternteile, Kinder, Enkelkinder, Urenkelkinder, Geschwister o.ä. – und festgestellter Pflegebedarf ab Pflegestufe drei aufwärts gegeben sein.
„Wo und wie findet die Schulung statt?“
Die Schulung findet berufsbegleitend in Eisenstadt und Oberwart statt, immer an Wochenenden.
„Können bei zwei in einer Familie zu pflegenden Personen auch zwei Familienmitglieder angestellt werden?“
Ja, das ist möglich.
„Kann die Betreuung einer Person auf zwei Personen aufgeteilt werden?“
Nein, das ist nicht möglich.
„Wenn die zu betreuende Person stirbt, kann dann die betreuende bei einer Organisation weiter angestellt werden?“
Ja, dazu bedarf es aber einer Ausbildung zur Heimhilfe, die man im Zuge des Anstellungsmodells kostenlos absolvieren kann.
Die nächsten Infotour-Termine:
16.10. Jennersdorf: Jennersdorf, Gernot zum Hof, Kirchenstr. 4
22.10. Oberwart: Oberwart, Gasthaus Drobits, Grazerstr. 61
Beginn jeweils um 19 Uhr
Pressefoto zum Download: Bezirksinfotour Pflege Gols
Bildtext: Stellten in Gols das neue Anstellungsmodell für pflegende Angehörige vor: Soziallandesrat Christian Illedits, Pflege- und Sozialberaterin im Bezirk Neusiedl, DGKP Tamara Hadjwasiri, und GF Harald Keckeis, Pflegeservice Burgenland GmbH
Bildquelle:Bgld. Landesmedienservice
Hans-Christian Siess, 15. Oktober 2019
Landesmedienservice Burgenland
7000 Eisenstadt, Landhaus, Europaplatz 1
Tel: 02682/600-2042
Fax: 02682/600-2278
post.oa-presse(at)bgld.gv.at
www.burgenland.at