Zukunftsplan Pflege: Rund 1.000 Besucherinnen und Besucher bei Landestour

Landesrat Christian Illedits und Harald Keckeis, Geschäftsführer der Pflegeservice Burgenland GmbH, mit Manuela Prenner und Manuela Blutmager, Ansprechpartnerinnen für die Pflege im Bezirk Oberwart.

Landesweite „Zukunftsplan Pflege“-Tour machte letzten Halt– Landesrat Christian Illedits zieht nach Stopp im Bezirk Oberwart Bilanz

Dienstagabend fand in Oberwart der siebente und letzte Stopp der Infotour von Soziallandesrat Christian Illedits durch alle Bezirke statt. Um die Burgenländerinnen und Burgenländer umfassend über das Pflegeangebot und insbesondere über das Fördermodell für pflegende bzw. betreuende Angehörige zu informieren, veranstaltete Illedits gemeinsam mit Mag. (FH) Harald Keckeis, dem Geschäftsführer der KRAGES (Burgenländischen Krankenanstalten-Ges.m.b.H) und PSB (Pflegeservice Burgenland GmbH) und den örtlich zuständigen Pflege- und Sozialberaterinnen und Sozialberatern (Case- & Care-Managerinnen und Manager) im Oktober Informations-Abende. Die Auftaktveranstaltung wurde gleichzeitig mit dem Start des Modells am 1. Oktober in Schattendorf im Bezirk Mattersburg abgehalten. Danach folgten Termine in Stegersbach, Draßmarkt, Siegendorf, Gols, Jennersdorf und schließlich in Oberwart. „Das Interesse der Menschen war enorm und es freut mich ganz besonders, dass viele Betroffene direkt und unmittelbar informiert werden konnten“, zieht Illedits zufrieden Bilanz.

Im März präsentierten Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und Landesrat Christian Illedits den 21 Maßnahmen umfassenden Zukunftsplan, der Pflege und Betreuung im Burgenland langfristig absichern und allen Menschen leistbare und qualitätsvolle Angebote bieten soll. Die burgenländische Bevölkerung wird immer älter, Pflege und Betreuung sind DIE Schlüsselthemen der Zukunft. Sie bestimmen die Lebensrealität nahezu aller Burgenländerinnen und Burgenländer – als Pflegebedürftige oder Angehörige. Dies hätte sich in einem unglaublich hohen Interesse widergespiegelt, so der Landesrat: „Vielen Betroffenen konnte direkt vor Ort geholfen werden, andere haben die Möglichkeit genutzt um Folgetermine zu vereinbaren oder Informationsmaterialien mitzunehmen.“

Kernstück des Zukunftsplans ist das Anstellungsmodell für pflegende bzw. betreuende Angehörige. Seit 1. Oktober 2019 können pflegende Angehörige nach diesem Modell in ein Angestelltenverhältnis bei der PSB, einer Tochter der KRAGES, eintreten. Die Entlohnung beträgt 1.700 Euro netto bei einer 40 Stunden-Anstellung, möglich ab Pflegegeldstufe fünf. Die Anstellung garantiert sozialrechtliche Absicherung und ermöglicht es den pflegenden und betreuenden Personen, Anrechnungszeiten für die Pension zu sammeln. „Wir lassen den Worten Taten folgen. Mit dem Anstellungsmodell sind pflegende bzw. betreuende Angehörige voll sozialversicherungsrechtlich abgesichert und erhalten ein Einkommen. Denn Arbeit bedeutet auch Würde,“ unterstreicht Illedits.
Nach Erstgesprächen mit den Pflege- und Sozialberaterinnen und Sozialberatern kann der Antrag auf Anstellung bei der PSB gestellt werden. Abschließend wird jeder Antrag durch die Sozialabteilung im Amt der Burgenländischen Landesregierung geprüft und genehmigt. Die Pflege- und Sozialberaterinnen und Sozialberater stehen als Ansprechpartner an allen burgenländischen Bezirkshauptmannschaften zur Verfügung und kümmern sich um die individuellen Anliegen und Anfragen. Sie beraten die Betroffenen und finden für jede und jeden die passende Lösung. Die Pflege- und Sozialberaterinnen und Sozialberater sind auch telefonisch unter der Pflegehotline 057/600-1000 erreichbar und kommen im Bedarfsfall auch zu den Menschen ins Haus.

Die Fragen der Besucherinnen und Besucher drehten sich primär um Urlaubsansprüche, Ersatzleistungen im Krankheitsfall, den notwendigen Verwandtschaftsgrad, die zu absolvierende Grundausbildung und deren Vereinbarkeit mit Beruf und Pflege bzw. Betreuung, das Ende des Dienstverhältnisses, den Selbstbehalt und die Befugnisse für Pflegende bzw. Betreuende und Familienmitglieder sowie die Qualitätssicherung.

Die häufigsten Fragen finden Sie nachstehend aufgelistet, zudem steht ein Fragenkatalog unter www.pflegeserviceburgenland.at online zur Verfügung.

Ich bin Pensionistin oder Pensionist. Gehöre ich auch zur Zielgruppe?

Pflegenden Angehörigen, die Pensionsleistungen beziehen und bei denen das Haushaltsnettoeinkommen aller im Haushalt lebender Personen weniger als 1.700 Euro netto monatlich beträgt, kann eine Förderung bis zu diesem Betrag gewährt werden. Das Antragsformular für diesen Fall ist ebenfalls Teil der Förderrichtlinien, Sie finden es hier. Für das Anstellungsmodell kommen Pensionistinnen und Pensionisten nicht in Frage.

Muss die pflegebedürftige Person etwas bezahlen?

Ja. Die pflegebedürftige Person muss einen Selbstbehalt an den Gesamtkosten ihrer Betreuung tragen. Der Selbstbehalt besteht aus zwei Teilen.

Teil 1: Die pflegebedürftige Person hat einen Selbstbehalt zu leisten, der von der Pflegegeld-Stufe bestimmt ist, nämlich in der Pflegestufe 3 einen Beitrag in der Höhe von 90%, in der Pflegestufe 4 und 5 in der Höhe von 80% und in der Pflegestufe 6 und 7 in der Höhe von 60% des Pflegegeldes.

Teil 2: Zusätzlich hat die pflegebedürftige Person einen Betrag in der Höhe jenes Einkommensteiles (z.B. Pension) zu entrichten, der über dem Richtsatz des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes in Verbindung mit der Burgenländischen Richtsatzverordnung liegt. Der Selbstbehalt ist in der Höhe gedeckelt und kann nicht die Höhe des Nettoverdienstes der betreuenden Person übersteigen. Die PSB bietet Ihnen eine unverbindliche Vorberechnung des Selbstbehaltes auf Basis Ihrer konkreten Situation an, um Ihnen allenfalls bei der Entscheidung zu helfen. Mehr zum Thema Selbstbehalt finden Sie hier. Ihre Pflege- und Sozialberaterin erklärt Ihnen ebenfalls gerne mehr.

Wer braucht eine Grundausbildung?

Alle betreuenden Angehörigen benötigen die Grundausbildung, außer Personen mit Heimhilfeausbildung oder höherwertiger Ausbildung in der Pflege (z.B. Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, Pflegeassistenzberufe). Die Grundausbildung ist binnen 12 Monaten nach Anstellungsbeginn zu absolvieren. Mehr dazu finden Sie hier.

Wer betreut die pflegebedürftige Person, wenn der Angehörige krank wird oder auf Urlaub geht?

Wenn es die pflegebedürftige Person wünscht, sorgt die PSB während des Urlaubes oder der sonstigen begründeten Abwesenheit des pflegenden Angehörigen für Ersatz. Das Ausmaß richtet sich nach dem konkreten Pflege- bzw. Betreuungsbedarf. Daher muss der Urlaub und sonstige begründete Abwesenheiten rechtzeitig vorab sowie Krankenstände unmittelbar bei der PSB gemeldet werden.

Kann man sich auch in Teilzeit, zB nur für 20 Stunden, anstellen lassen, wenn die pflegebedürftige Person Pflegegeld der Stufe 5 bezieht?

Nein. Es gibt drei fixe und per Gesetz geregelte Modelle.

- Pflegegeld-Stufe 3 = Anstellung über 20 Stunden

- Pflegegeld-Stufe 4 = 30 Stunden

- ab Pflegegeld-Stufe 5 = 40 Stunden

Ich habe noch offene Fragen, die hier nicht beantwortet wurden. Wohin kann ich mich wenden?

Ihre erste Ansprechperson in der PSB ist die Pflege- und Sozialberaterin, die für den Bezirk zuständig ist, in dem Sie wohnen. Wer für welchen Bezirk zuständig ist, sehen Sie hier. Sie erreichen sie auch über die Pflegehotline des Landes Burgenland (+43 57 600 1000) oder über die E-Mail-Adresse info(at)pflegeserviceburgenland.at. Sollten die Beraterinnen und Berater eine spezielle Frage nicht beantworten können, unterstützen Sie die PSB-Mitarbeiterinnen selbstverständlich dabei, die richtige Stelle für die Beantwortung zu finden. Unsere Beraterinnen sind bestens vernetzt, beispielsweise mit den Krankenhäusern in Ihrer Nähe, mit Behindertenverbänden, Hauskrankenpflege-Organisationen, mit der Arbeiterkammer Burgenland sowie vielen anderen wichtigen Stellen und Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens.

Zum Runterladen des Pressefotos klicken Sie auf folgenden Link:

Pflegetour-Stopp im Bezirk Oberwart

Bildtext Pflegetour-Stopp im Bezirk Oberwart: Landesrat Christian Illedits (l.) und Mag. (FH) Harald Keckeis, Geschäftsführer der Pflegeservice Burgenland GmbH, mit Manuela Prenner und Manuela Blutmager (v.l.), Ansprechpartnerinnen für die Pflege im Bezirk Oberwart.

Bildquelle: Bgld. Landesmedienservice

Daniel Fenz, 24. Oktober 2019

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