Registrierung vertriebener ukrainischer Staatsbürger - Hotline
Hotline für fremdenpolizeiliche Erfassung: 059133 101016
(Montag bis Freitag von 08.00 – 16.00 Uhr)
Folgende Dokumente müssen volständig ausgefüllt zur Registrierung mitgebracht werden:
- Datenerfassung für Ausweis für Vertriebene (§ 62 AsylG iVm VertriebenenVO
- Pro Person ist ein Formular auszufüllen
- Bei minderjährigen Personen ist die Unterschrift des/der Erziehungsberechtigen erforderlich.
- Bei körperlich eingeschränkten Personen sollte diese Information vorab bei der Terminvergabe der Polizei mitgeteilt werden, um eventuell einen individuellen Termin vereinbaren zu können
Registrierungsformular Aufenthaltstitel für Vertriebene
- Bestätigung Fahrtkosten
- Der Unterkunftsgeber kann Fahrtkosten zu diesem Termin bei einer Eigenanfahrt mit einem Kilometergeld von Euro 0,42 mit der GVS-Burgenland gegen verrechnen und die daraus entstehenden Kosten gem. Grundversorgungsvereinbarung - Art. 15a B-VG Art. 6. Zi. 9 können von der GVS-Burgenland übernommen werden;
- Kann die Anreise zum Termin vom Unterkunftsgeber nicht persönlich vorgenommen werden, dann kann ein entsprechendes Transportmittel (Taxi, Bus, etc.) in Anspruch genommen werden und die daraus entstehenden Kosten gem. Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG Art. 6. Zi. 9 werden von der GVS-Burgenland übernommen.
Bestätigung Fahrtkosten
Wir weisen darauf hin, dass es aktuell zu längeren Wartezeiten bei der Registrierung kommen kann. Die Registrierung fällt in die Zuständigkeit des Bundes.