Burgenland und Brandenburg fallen bereits in der laufenden EU-Förderperiode nicht mehr in die höchste Förderkategorie, sondern sind als Übergangsregion eingestuft. Aufgrund der positiven Entwicklung in beiden Regionen und durch mögliche statistische Effekte des Brexit, ist nicht auszuschließen, dass Brandenburg und das Burgenland künftig in die niedrigste Förderkategorie fallen werden. Beide Regionen sehen sich jedoch auch in der EU-Haushaltsperiode nach 2020 vor großen Aufgaben.
Landeshauptmann Niessl: "Mit der Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Periode nach 2020 werden wesentliche Weichen für die Zukunft der Kohäsionspolitik festgelegt. Das Burgenland kann genauso wie Brandenburg in der jetzigen EU-Finanzperiode als sogenannte "Übergangsregion" von Kohäsionsmitteln profitieren und setzt sich für die Fortsetzung der Regionalpolitik für alle Regionen der EU ein. Ziel ist, Strukturen auch in den dünn besiedelten ländlichen Regionen zu festigen und bereichsübergreifenden Herausforderungen einer Region, die an "neue" EU-Mitglieder mit besonderen Fördermöglichkeiten und deutlich geringerem Lohngefüge grenzen, gewachsen zu sein."
Und Europastaatssekretärin Quart betonte nach dem Gespräch, dass der künftige Mehrjährige Finanzrahmen den neuen Herausforderungen, denen sich die EU gegenüber sieht, gerecht werden müsse. Brandenburg fordere, die EU finanziell zu stärken, um zu vermeiden, dass neue europäische Prioritäten zum Beispiel in der Migrations-, Sicherheits-, Klima- und Energiepolitik in Konkurrenz zu klassischen Aufgaben der EU wie der Kohäsionspolitik gestellt würden.
Europastaatssekretärin Quart: „Als wichtigste Investitionspolitik der EUsollte die Kohäsionspolitik ihren bisherigen Anteil an den Gesamtmitteln des Mehrjährigen Finanzrahmens behalten. Sie stärkt den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der. Durch ihre Projekte wird die EU für die Menschen vor Ort sichtbar und erlebbar.“
Niessl und Quart sprachen sich zudem dafür aus, dass eine mögliche Absenkung der EU-Förderung maßvoll und verkraftbar erfolgen müsse. Insbesondere sei nicht zu akzeptieren, wenn Regionen wie Brandenburg und das Burgenland wegen statistischer Effekte des Brexit in eine schlechtere Förderkategorie fallen und einen Einbruch der EU-Fördermittel erleiden würden.