Am 2. Mai 2018 präsentierte Kommissionspräsident Jean Claude Juncker und Kommissar Oettinger den Mehrjährigen Finanzrahmen (kurz MFR). Dieser legt für die nächsten 7 Jahre die jährlichen Höchstbeträge fest, die von der Europäischen Union in den einzelnen Politikfeldern ausgegeben werden dürfen und gilt für die Jahre 2021 bis 2027. „Aus Strukturmitteln geförderte Projekte sollen künftig einfacher umsetzbar sein,“ freut sich Landtagspräsident Christian Illedits, Repräsentant des Burgenlandes im Ausschuss der Regionen. Zudem soll eine starke Kohäsionspolitik beibehalten werden, wobei es die Kompetenzen der EU-Regionen gegenüber den Nationalstaaten und der EU zu festigen gilt. Bezüglich des künftigen Förderstatus‘ des Burgenlandes könne man noch nicht aufatmen.
1.279,4 Milliarden Euro schwer ist das Budget der EU in der kommenden Periode, das sind 186 Milliarden Euro mehr als bisher. Insgesamt soll der nächste Haushalt damit unverändert 1,114 Prozent der europäischen Wirtschaftskraft betragen. Gültig wird er von 2021-2027 sein, wobei 2023 eine Halbzeitüberprüfung erfolgen soll.
Der MRF lege fest, in welchen die Bereichen die EU in der definierten Laufzeit wie viel investiert und spiegle daher ihre politischen Prioritäten wieder, weiß Illedits, der der EU-Förderpolitik in der morgigen Landtagssitzung eine aktuelle Stunde widmet. „Die gemeinsame Agrar- und Kohäsionspolitik werden auch zukünftig die größten Ausgabenblöcke bilden. Letztere inkludiert die für das Burgenland maßgeblichen Fördertöpfe ESF und EFRE, welche modernisiert und vereinfacht werden sollen. „Damit wird einer wichtigen burgenländischen Forderung nach dem Motto ‚weniger Bürokratie für die Begünstigten‘ Rechnung getragen! Das Regelwerk soll vereinheitlicht werden, so dass die Teilnahme an EU Programmen einfacher und ihre Umsetzung rascher stattfinden wird,“ berichtet Illedits. Der ESF wird gestärkt und künftig rund 100 Mrd. Euro umfassen. Das entspricht rund 27% der Kohäsionsausgaben, die in Jugendbeschäftigung, Qualifizierung und Umschulung von Arbeitskräften, soziale Inklusion und Armutsbekämpfung fließen sollen. Seitens der EU-Regionen begrüße man dies, befürchte hinsichtlich der Strukturfonds aber ein stark zentralisiertes Programm, gegen das man im Sinne der Subsidiarität entschieden auftreten werde. Eine Kürzung jener Mittel, die direkt bei den BürgerInnen landen, sei nicht akzeptabel, so Illedits.
Dem erklärten Ziel des Ausgleichs der Entwicklungsunterschiede innerhalb Europas sei nach seinem Empfinden zu wenig Rechnung getragen. Er pocht auf die im MFR angekündigte Berücksichtigung regionaler Besonderheiten. Ob das Burgenland im Förderstatus der „Übergangsregion“ verweilen kann, steht noch nicht fest. Mit dem Erreichen der 90%-Marke des durchschnittlichen EU BIPs würde das Land theoretisch aus der Förderkulisse fallen. Dem MFR zufolge soll das BIP als Hauptkriterium, wie vom Burgenland gefordert, um weitere Indikatoren ergänzt werden.
„Der Vorschlag der Kommission enthält einige seitens des Burgenlandes geforderte Aspekte, bedarf jedoch einer Überarbeitung,“ so Illedits, der in den nächsten Wochen verstärkt nach Brüssel reisen wird um in den europäischen Gremien die Diskussion um den Europäischen Mehrwert zu suchen. Dieser, so der Landtagspräsident, vollziehe sich durch den Erfolg der Regionen.
Zusammengefasste Online-Information dazu auf burgenland.at
INFOBOX
Was ist der MFR?
Nach den Vorgaben des MFR wird der jährliche EU Haushaltsplan beschlossen um in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und unter der politischen Kontrolle des Europäischen Parlaments ausgeführt zu werden. Außerdem ist diese langfristige Perspektive für die Planungssicherheit potenzieller Empfänger von EU Mitteln hoch relevant.
Wie geht es weiter?
Der MFR erfolgt auf Vorschlag der Kommission, zwischen dem 29. Mai und dem 12. Juni werden detaillierte Vorschläge für Finanzierungsprogramme erwartet. Der MFR muss vom Rat nach Zustimmung des Europäischen Parlaments einstimmig angenommen werden. Dementsprechend muss jeder Mitgliedsstaat zustimmen. Eine Einigung soll beim nächsten Gipfeltreffen der Regierungschefs am 9. Mai 2019 erzielt werden. Der MFR wird mit 1. Januar 2021 in Kraft treten.
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