Mit der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde für ein rasches Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung ist dem Burgenland vergangenes Jahr ein großer Erfolg für den Tierschutz gelungen. Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil geht den eingeschlagenen Weg konsequent weiter und möchte nun, ebenso über den Verfassungsgerichtshof, ein Verbot von Vollspaltenböden in der Rinderhaltung erwirken. Angekündigt hat der Landeshauptmann die VfGH-Beschwerde im Rahmen einer Pressekonferenz vor rund einem Monat, heute, Dienstag, wurde sie in der Regierungssitzung beschlossen. Derzeit ist nur die Haltung von gewissen Rindern auf Vollspaltenböden verboten, während sie etwa für Tiere, die nicht für die Zucht eingesetzt werden, erlaubt ist. „Wenn der Bundesgesetzgeber davon ausgeht, dass manche Tiere aufgrund des erhöhten Risikos von Krankheiten nicht auf Vollspaltenböden gehalten werden dürfen, dann muss das für die gleichen Tiere auch gelten, wenn sie nicht für die Zucht verwendet werden“, so Landeshauptmann Hans Peter Doskozil, der sich aktuell auch intensiv mit Fragen der Situation heimischer Biobetriebe auseinandersetzt. Diese leiden in vielen Fällen unter der Streichung der Mutterkuhprämie durch den Bund. Hier wolle man von Seiten des Landes kompensieren. „Wir werden alles tun, was in unserer Macht steht, um heimische Betriebe zu erhalten, sie bei der Vermarktung unterstützen und den Eigenversorgungsgrad im Burgenland zu erhöhen“, so Doskozil. Nicht wirtschaftliches Interesse, sondern das Tierwohl und der Konsumentenschutz sollen dabei entscheidend sein, gleichzeitig sichere man damit die regionale Produktion ab.
Vollspaltenböden: Burgenland zieht auch mit Verbot für Rinderhaltung vor VfGH
Das Burgenland wird bei der Rinderhaltung, wie schon bei der Schweinehaltung, ein Normprüfungsverfahren durch den Verfassungsgerichtshof einleiten. Konkret soll die sachlich nicht begründete Ungleichbehandlung zwischen Mast- und Zuchtrindern im Tierschutzgesetz auf ihre Vereinbarkeit mit dem verfassungsrechtlich definierten Staatsziel Tierschutz geprüft werden.
Im Blick behält der Landeshauptmann auch die gegenwärtige Situation rund um das Tierschutzgesetz, nachdem der Verfassungsgerichtshof die Übergangsfrist für ein generelles Verbot der Vollspaltenböden für die Schweinehaltung bis 2040 mit Frist 1. Juni 2025 aufgehoben hat. „Offensichtlich konnte sich die schwarz-grüne Bundesregierung nicht mehr auf eine Neuregelung einigen. Sollte es wieder eine lange Übergangsfrist geben, werden wir das Gesetz abermals durch den Verfassungsgerichtshof überprüfen lassen. Der Tierschutz darf kein Lippenbekenntnis bleiben, sondern muss konsequent umgesetzt werden“, so der Landeshauptmann.
Doskozil sichert Unterstützung für landwirtschaftliche Betriebe mit biologischer Rinderhaltung zu
Neben diesen Bemühungen um klare Regelungen bei der Nutztierhaltung, möchte Doskozil die burgenländische Förderpolitik noch stärker auf eine Landwirtschaft ausrichten, die Werten wie Regionalität, Qualität und dem Tierwohl verpflichtet ist. Die Burgenländische Landesregierung werde daher die Versäumnisse des Bundes bei der Rinderwirtschaft ausgleichen und ein Modell vorlegen, dass die Streichung der Mutterkuhprämie kompensiert. Hierdurch wolle man die regionale Rinderzucht stärken, qualvollen Tiertransporten durch halb Europa einen Riegel vorschieben und gleichzeitig der heimischen Landwirtschaft wieder zu besseren Wettbewerbschancen verhelfen.
Es gehe darum ein Strukturproblem, das einen Etikettenschwindel für in Österreich verarbeitetes Fleisch mit hohem CO2-Fußabdruck zulässt und heimische Qualitätsbetriebe aushungere. „Viele Betriebe sind bereit, höhere Tierwohlstandards einzuhalten. Wir möchten sie dabei unterstützen, sich das auch leisten können“, so Doskozil.
Eisenstadt, 03. Dezember 2024
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