Im Durchschnitt werden jährlich 976 Personen bei Verkehrsunfällen im Burgenland verletzt, und 20 weitere Personen getötet. Um die Sicherheit und Lebensqualität in den burgenländischen Städten und Gemeinden zu erhöhen, haben das Land Burgenland und das KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) einen Leitfaden mit Verkehrsberuhigungsmaßnahmen entwickelt. Dieser wurde im Rahmen von Informationsveranstaltungen der Gemeindevertretung in Eisenstadt und in Güssing vorgestellt.
Temporeduktion, die Errichtung von Schul- und Wohnstraßen oder die Schaffung von Fuß- und Radwegen: Die Möglichkeiten für Verkehrsberuhigung sind vielfältig und werden von Bürger*innen in Städten und Gemeinden immer häufiger thematisiert und gefordert. Verkehrsberuhigungsmaßnahmen schaffen Lebensqualität, mehr Sicherheit, mehr Aufenthaltsqualität und mehr Raum, um mit anderen Menschen zusammenzukommen. Das Land Burgenland und das KFV haben daher einen Leitfaden erstellt, der einen umfassenden Überblick über mögliche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen bietet. Der Leitfaden wurde im Rahmen von zwei Infoveranstaltungen BürgermeisterInnen und GemeindevertreterInnen am 15. Oktober 2024 in Eisenstadt und am 18. November 2024 in Güssing vorgestellt.
Ortsstrukturen neu denken
Jede Gemeinde verfügt über gewachsene Ortsstrukturen, die durch eine Neugestaltung und Modernisierung einen noch größeren Mehrwert für die Gemeindebevölkerung darstellen können. Verkehrslandesrat Mag. Heinrich Dorner hebt die Bedeutung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen hervor: „Verkehrsberuhigungsmaßnahmen zeigen, dass eine Gemeinde auf moderne Mobilitätslösungen setzt und die Bedürfnisse der BürgerInnen in den Mittelpunkt stellt. Die Förderung der aktiven Mobilität ist dabei wesentlich: Die Steigerung des Fuß- und Radverkehrs im Straßenraum ist ein Zeichen für Wohlbefinden und Sicherheit.“ Dazu sind vor allem Maßnahmen erforderlich, die die Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs reduzieren und so den Straßenraum für alle Verkehrsteilnehmenden sicherer machen.
Treffsichere Lösungen finden
Der Leitfaden unterstützt Gemeinden bei der Auswahl der richtigen Maßnahmenkombination, um ihre gesetzten Ziele am jeweiligen Standort treffsicher erfüllen zu können. DI Sabine Kaulich, KFV, erklärt dazu: „Mit dem Leitfaden möchten wir Gemeinden dabei unterstützen, unterschiedliche Maßnahmen abzuwägen, Kosten einzuschätzen und ein Argumentarium für die Umsetzung zu gewinnen. Um die Einschätzung zu erleichtern, wurde der Leitfaden mit Checklisten bestückt, so können Gemeinden ganz unkompliziert herausfinden, ob Begegnungszone, Wohnstraße und Co. das geeignete Mittel für den jeweiligen Standort wären.“ Die Verkehrsunfallstatistik der Statistik Austria zeigt den Bedarf an sicherheitsfördernden Maßnahmen: Pro Jahr ereignen sich im Schnitt (2019-2023) 788 Verkehrsunfälle im Burgenland, 976 Menschen werden dabei verletzt, 20 Menschen verlieren ihr Leben.
Verkehrsberuhigung meist Zuständigkeit von Gemeinde
Die Zuständigkeit für Verkehrsberuhigungsmaßnahmen liegt im Regelfall bei den Gemeinden, wenn es sich um Gemeindestraßen handelt, und bei der Bezirksverwaltungsbehörde bei Landesstraßen im Ortsgebiet. Maßnahmen im Gemeindestraßennetz können daher in vielen Fällen im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden umgesetzt werden.
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Bildtext LR_Dorner_Verkehr_Guessing_01: Verkehrslandesrat Heinrich Dorner, Christine Zopf-Renner, Leiterin Mobilitätszentrale Burgenland, Sabine Kaulich, KFV, Holger Bierbaum, Hauptreferatsleiter Verkehr im Amt der Bgld. Landesregierung und Christoph Feymann vom Kuratorium für Verkehrssicherheit.
Bildquelle: Landesmedienservice Burgenland
Eisenstadt, 19. November 2024
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