Leistbares Wohnen
Vor allem für einkommensschwächere Menschen bedeuten Energiekrise und Teuerungswelle eine immense Hürde im Streben nach den eigenen vier Wänden. Das Land Burgenland initiierte deshalb ein maßgeschneidertes Wohnbauprogramm: Eigentum soll zu bestmöglichen Konditionen angeboten werden, Mieten sollen leistbar bleiben und ungenutztes Bauland soll nicht zum Horten, sondern zum Bauen verwendet werden.
Um auch einkommensschwachen Menschen Eigentum zu ermöglichen, hat die Landesimmobilien Burgenland GmbH (LIB) mit ihrer Tochterfirma SOWO Burgenland GmbH („So Wohnt Burgenland“) begonnen, leistbares Wohnungseigentum zu errichten. Bei diesem neuen Modell steht der Kaufpreis von Anfang an fest. Eigentum wird dabei zum Errichtungspreis erworben und nicht zum Verkehrswert, der zu einem späteren Zeitpunkt wesentlich höher ausfallen kann. Eigenmittel sind für den Kauf der Immobilien nicht sofort erforderlich, mit jeder einzelnen monatlichen Mietzahlung werden nach und nach Eigentumsanteile erworben. Das erste Projekt wird in Pinkafeld realisiert, der Spatenstich dazu fand im September statt. Auch in den anderen Bezirken werden in den nächsten Monaten Wohnprojekte durch das Land umgesetzt.
Ein besonderer Schwerpunkt der burgenländischen Raumplanung liegt auf der Mobilisierung von ungenutztem Bauland. Fast 40% des gewidmeten Baulandes im Burgenland sind unbebaut. Das bringt Nachteile: In vielen Gemeinden können keine neuen Gründe gewidmet werden, für Junge stehen kaum Bauplätze im Ort zur Verfügung. Dieser Mangel führt dazu, dass die Baulandpreise stark steigen. Je länger das Bauland brach liegt, desto teurer wird es für die Gemeinden – und jede Bürgerin und jeder Bürger der Gemeinde zahlt drauf. Diese Baulandreserven sollen jetzt verfügbar gemacht werden, denn Bauland ist kein Sparbuchersatz. Den Gemeinden wird mit den Baulandmobilisierungsmaßnahmen der Zugriff auf gewidmetes Bauland erleichtert, um insbesondere jungen Familien leistbaren Grund zur Verfügung zu stellen.
Mit dem Wohnkostendeckel wurde gemeinsam mit den gemeinnützigen Wohnbauträgern ein einzigartiges Entlastungsmodell für deren Mieterinnen und Mieter umgesetzt, gleichzeitig verzichtet das Land auf Annuitätensprünge bei der Wohnbauförderung. (Siehe auch S. 4)
Andere Maßnahmen zur Unterstützung von privaten Bau- und Sanierungsprojekten wurden weitergeführt, wie zum Beispiel die Sonderförderrichtlinie zum Tausch von fossilen Heizsystemen, die 2024 in die nächste Runde geht.