MINDESTLOHN
Mindestlohn in 8 von 10 Gemeinden umgesetzt
Mit dem innovativen Modell des burgenländischen Mindestlohns von mittlerweile knapp über 2.000 Euro netto sorgt man im Land für soziale Gerechtigkeit und stärkt die Wirtschaft im Burgenland. Rund 2.500 Menschen profi tieren bereits davon. Dem Land ist dieser Weg wichtig, denn die Menschen müssen von ihrem Gehalt leben können.
Durch die akute Teuerung hat das Thema Mindestlohn an Brisanz gewonnen. Die derzeitigen Preissteigerungen treff en viele Burgenländerinnen und Burgenländer hart. Mit dem innovativen Modell des burgenländischen Mindestlohns von mittlerweile knapp über 2.000 Euro netto ist dem Burgenland ein sozialpolitischer Meilenstein gelungen. Gute Löhne steigern die Kaufkraft , beleben die Region und ermöglichen ein gutes Leben. Wo das Land kann, wird deshalb der Mindestlohn eingeführt. Das betrifft nicht nur die Landesbediensteten selbst, sondern wird auch zu einem Vergabekriterium, wenn das Land Auft räge vergibt.
Das Land selbst ist mit der Umsetzung des Mindestlohns vorangegangen. Vom Mindestlohn profitieren so unterschiedliche Gruppen wie das Personal in den burgenländischen Spitälern und Pflegeeinrichtungen, Landesbedienstete, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beteiligungen und Thermen, pflegende Angehörige oder Pflegeeltern. Nun ziehen sukzessive andere Bereiche nach, etwa die Gemeinden. Aktuell sind es 138 von 171 Gemeinden, die den Mindestlohn bereits eingeführt haben. Damit setzen 80 Prozent der burgenländischen Gemeinden auf dieses Modell und höhere Einstiegsgehälter mit fl acherer Gehaltskurve auf die Dauer der Dienstjahre.
Seit 1. Juli 2022 zahlt auch der Landesfeuerwehrverband den Mindestlohn. Nach intensiven Verhandlungen zwischen dem burgenländischen Landesfeuerwehrverband und dem Betriebsrat profi tieren nun 33 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesverbandes vom neuen Gehaltsschema. Ergänzend zum Abschluss der Betriebsvereinbarungen wurden für alle Umsteiger und zukünft igen Neueinsteiger auch inhaltlich ergänzende Dienstverträge ausgearbeitet. Im Zuge der Verhandlungen des neuen Kehrgesetzes hat man sich außerdem auf die Einführung des Mindestlohns für alle Rauchfangkehrer und Rauchfangkehrerinnen im Burgenland geeinigt.
UMGESETZT / IN UMSETZUNG
- Mindestlohn bei Bediensteten des Landes und landesnahen Betrieben
- Mindestlohn in 138 Gemeinden
- Mindestlohn für das Personal in den Kinderkrippen und Kindergärten
- Mindestlohn Landesfeuerwehrverband
- Mindestlohn Rauchfangkehrer und Rauchfangkehrerinnen