Landtagswahl 2025 – So funktioniert die korrekte Stimmabgabe

Fünf Möglichkeiten der Stimmabgabe

1. Wählen mit Wahlkarte per Post (Briefwahl)

Personen, die voraussichtlich am Wahltag verhindert sein werden – wegen Ortsabwesenheit oder aus gesundheitlichen Gründen, etc. ­– können bei ihrer Gemeinde eine Wahlkarte beantragen: schriftlich bis zum 15.01.2025, mündlich bis zum 17.01.2025, 12.00 Uhr.

Sobald man die Wahlkarte erhalten hat, kann man seine Stimme abgeben. Dazu gibt man den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel für die Landtagswahl in das blaue Wahlkuvert und legt dieses unverschlossen in die Wahlkarte. Das blaue Wahlkuvert darf nicht zugeklebt werden, ansonsten kann die Stimme nicht berücksichtigt werden. Anschließend erklärt man auf der Wahlkarte durch eigenhändige Unterschrift eidesstattlich, dass man den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt hat. Danach ist die Wahlkarte zu verschließen. Wenn die Wahlkarte nicht verschlossen bei der Gemeinde einlangt, darf die Stimmabgabe ebenfalls nicht berücksichtigt werden.

Die verschlossene Wahlkarte (im Überkuvert) ist so rechtzeitig an die zuständige Gemeinde zu übermitteln, dass diese dort spätestens am zweiten Tag vor dem Wahltag (17. Jänner 2025) bis 14.00 Uhr einlangt (die Art der Übersendung spielt keine Rolle).  Wer die Briefwahlkarte auf dem Postweg zurücksenden möchte, sollte die Zeiten des Postlaufes beachten.

Die Abgabe der zugeklebten und/oder unterschriebenen Briefwahlkarte am Wahltag direkt im Wahllokal oder vor der „fliegenden Wahlbehörde“ ist ebenso möglich!

2. Stimmabgabe zu den „Quasi-Wahltagen“: ab sofort möglich, im Rahmen des Parteienverkehrs der Gemeinden

Ihre Stimme abgeben können Wählerinnen und Wähler auch an sogenannten „Quasi-Wahltagen“ unabhängig von der Öffnungszeit eines Wahllokals. Voraussetzung ist, dass eine Wahlkarte beantragt wurde. Die Stimmabgabe erfolgt mittels Briefwahl während des Parteienverkehrs bei der persönlichen Abholung der Wahlkarte direkt im Gemeindeamt. 

3. Stimmabgabe am 10. Jänner 2025 (vorgezogener Wahltag)

Am vorgezogenen Wahltag, dem 10. Jänner 2025, kann man seine Stimme während der Öffnungszeiten des Wahllokales persönlich abgeben. Die Wahlzeit ist seitens der Gemeindewahlbehörde so festzulegen, dass diese mindestens zwei Stunden beträgt, das Wahllokal aber jedenfalls in der Zeit zwischen 18.00 und 19.00 Uhr geöffnet ist. In jeder Gemeinde muss am vorgezogenen Wahltag mindestens ein Wahllokal den Wählern zur Verfügung stehen. Es steht den Gemeinden frei, auch mehrere Wahllokale offen zu halten – das entscheidet die Gemeindewahlbehörde. 

Die Öffnungszeiten der Wahllokale sind an der Amtstafel der jeweiligen Gemeinde kundgemacht. Die Öffnungszeiten der Wahllokale werden voraussichtlich morgen, 8. Jänner, auf der Homepage des Landes Burgenland veröffentlicht (www.burgenland.at/wahl2025).  

Zu beachten ist: Eine Stimmabgabe mittels Wahlkarte kann am vorgezogenen Wahltag nicht erfolgen! Auch die Abgabe einer Briefwahlkarte ist nicht zulässig. 

4. Wählen mit Wahlkarte vor der „fliegenden Wahlbehörde“ am 19. Jänner 2025 (Wahltag)

Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen, oder wegen ihrer Unterbringung in gerichtlichen Gefangenenhäusern, Strafvollzugsanstalten, im Maßnahmenvollzug oder in Hafträumen unmöglich ist, benötigen eine Wahlkarte, um vor der „fliegenden Wahlbehörde“ wählen zu können. Zusätzlich zur Wahlkarte ist daher auch der Besuch der „fliegenden Wahlbehörde“ zu beantragen. 

5. Stimmabgabe im Wahllokal am 19. Jänner 2025 (Wahltag) 

Am Wahltag, dem 19. Jänner 2025, kann man seine Stimme während der Öffnungszeiten des Wahllokales in jener Gemeinde, in der man im Wählerverzeichnis eingetragen ist, persönlich abgeben. 

Sofern eine Wahlkarte beantragt und bis am Wahltag noch nicht vom Wahlrecht mittels Briefwahl Gebrauch gemacht wurde, besteht die Möglichkeit, unter Vorlage der nicht unterschriebenen und nicht zugeklebten Wahlkarte in jedem Wahllokal des Wahlkreises, in dem die Gemeinde liegt, welche die Wahlkarte ausgestellt hat, die Stimme durch persönliches Erscheinen vor der Wahlbehörde abzugeben. 

Die Öffnungszeiten der Wahllokale werden voraussichtlich morgen, 8. Jänner, auf www.burgenland.at/wahl2025 veröffentlicht.

Die Abgabe der zugeklebten und/oder unterschriebenen Briefwahlkarte am Wahltag direkt im Wahllokal oder vor der „fliegenden Wahlbehörde“ ist möglich! Die Abgabe kann persönlich oder durch einen Überbringer erfolgen. 

Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmzetteln, Vorzugsstimmen
Jedem Wahlberechtigten wird spätestens in den nächsten Tagen ein Musterstimmzettel zugestellt. 

Ein Stimmzettel ist gültig, wenn zumindest

  • eine Parteistimme und/oder
  • eine Vorzugsstimme auf der Landesliste und/oder
  • eine von bis zu drei Vorzugsstimmen auf der Wahlkreisliste (je Wahlwerber jedoch nur eine Vorzugsstimme)

vergeben werden. 

Es gilt das Prinzip „Vorzugsstimme“ schlägt „Parteistimme“. Das bedeutet: Eine gültige Vorzugsstimmenvergabe an Personen ein und derselben Partei gilt auch als Parteistimme für diese Partei, selbst dann, wenn eine andere Partei angekreuzt wurde.  

Neu ist, dass grundsätzlich auf der Kreiswahlliste nur mehr die Vorzugsstimmen zählen und nicht mehr der Listenplatz. Die Vorzugsstimme schlägt den Platz auf der Kreiswahlliste. Das heißt, die Kandidatin bzw. der Kandidat mit den meisten Stimmen im Wahlkreis rückt vor auf den ersten Platz der Kreiswahlliste ihrer bzw. seiner Partei.

Auszählung der Stimmzettel in den Gemeinden

Sämtliche Stimmzettel, auch die Wahlkarten, werden am Wahltag in den Gemeinden ausgezählt. Die Gemeinden übermitteln die Stimmen- und Vorzugsstimmenergebnisse an die Kreiswahlbehörden. Diese ermitteln die vorläufigen Kreiswahlergebnisse und geben diese an die Landeswahlbehörde weiter. Diese ermittelt das vorläufige Landeswahlergebnis.

Zum Herunterladen des Pressefotos klicken Sie auf folgenden Link: Musterstimmzettel

Bildtext: Musterstimmzettel Landtagswahl 2025 (ungültiger Stimzettel)

Bildquelle: Bgld. Landesmedienservice

Eisenstadt, 07. Jänner 2025

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