Allgemeine Informationen zur Wahl

Der österreichische Nationalrat ist eine der beiden Kammern des österreichischen Parlaments. Dieser wird alle fünf Jahre neu gewählt. Jede Österreicherin und jeder Österreicher kann ab dem 16. Lebensjahr an der Wahl teilnehmen (aktives Wahlrecht). Zum Nationalrat dürfen alle Österreicherinnen und Österreicher, die zum Zeitpunkt der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben, kandidieren (passives Wahlrecht). In der konstituierenden Sitzung wählen die 183 Nationalrätinnen und Nationalräte aus ihrer Mitte die Präsidentin oder den Präsidenten sowie zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Im aktuellen Nationalrat sind fünf Parteien vertreten: die Österreichische Volkspartei, die Sozialdemokratische Partei Österreichs, die Freiheitliche Partei Österreichs, die Grünen sowie NEOS.

Es besteht keine Wahlpflicht.

Für die in einem eigenen Gesetz (Nationalrats-Wahlordnung 1992) geregelte Wahl der 183 Abgeordneten zum Nationalrat ist das Bundesgebiet in neun Landeswahlkreise und diese wiederum in insgesamt 39 Regionalwahlkreise eingeteilt. Zu den sich daraus ergebenden Ermittlungsebenen (Regionalwahlkreis, Landeswahlkreis, Bund) gibt es je ein Ermittlungsverfahren. Im ersten und zweiten Ermittlungsverfahren werden die zu vergebenden Mandate durch das Ermittlungsverfahren nach Hare festgestellt; im dritten Ermittlungsverfahren, in dem das d'Hondtsche Höchstzahlverfahren angewendet wird, findet ein bundesweiter proportionaler Ausgleich statt. Zugangsbeschränkung für die Erlangung eines Mandats im Nationalrat ist für jede wahlwerbende Gruppe die Überschreitung einer Vier-Prozent-Klausel, sofern die betreffende wahlwerbende Gruppe nicht im ersten Ermittlungsverfahren ein sogenanntes Direktmandat erzielt hat.

Wahlvorschläge

Um in Österreich bei einer Wahl, insbesondere bei der Nationalratswahl, zu kandidieren, muss eine wahlwerbende Gruppe Wahlvorschläge einbringen. Diese Wahlvorschläge Wahlvorschläge bedürfen der Unterschrift von drei Abgeordneten zum Nationalrat oder bedürfen - bei einer Nationalratswahl regional gewichtet - einer bestimmten Zahl von Unterstützungserklärungen. Für eine bundesweite Kandidatur bei einer Nationalratswahl oder bei einer Europawahl sind 2.600 Unterstützungserklärungen erforderlich, wobei der/die Unterstützungswillige zur Beglaubigung seiner Unterstützung die Gemeindebehörde seiner Heimatgemeinde persönlich aufsuchen muss.

Notwendige Unterstützungserklärungen pro Bundesland
BundeslandAnzahl der notwendigen Unterstützungserklärungen
Burgenland100
Kärnten200
Niederösterreich500
Oberösterreich400
Salzburg200
Steiermark400
Tirol200
Vorarlberg100
Wien500

Mehr Informationen üner Wahlenm in Österreich unter bmi.gv.at