Ausschreibungen (Bekanntmachungen, Vorinformationen, Bekanntgaben)

Das Vergabewesen des Landes Burgenland wird digitalisiert. In Zukunft erfolgt von der Veröffentlichung der Bekanntmachung – bzw. der Vorinformation oder Einladung im nicht offenen Verfahren - bis zum Zuschlag oder Widerruf des Verfahrens auch die Kommunikation mit Bieterinnen und Bietern über den Auftragnehmerkataster Österreich (ANKÖ). Für die Nutzung aller Dienste und die Abgabe von Angeboten ist eine Digitale Signatur (z.B. Handysignatur) erforderlich.

Ab 01. März 2019 sind alle Bekanntmachungen und -gaben sowie Vorinformationen des Landes Burgenland, der burgenländischen Gemeinden und jener Landesbeteiligungen, welche den Auftragnehmerkataster Österreich nützen, über folgendem Link aufrufbar:

Vergabeportal Burgenland

Bekanntmachungen und -gaben sowie Vorinformationen, welche bis 28. Februar 2019 über die Homepage des Landes Burgenland veröffentlicht wurden, finden sich nachstehend unter dem Punkt „Ausschreibungen“.

RECHTLICHE GRUNDLAGEN:
Bei der Vergabe von Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber an Unternehmen, ist zwingend das Vergaberecht zu beachten. Alle Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sind nach den Vorgaben des Bundesvergabegesetzes zu vergeben. Insbesondere sind die vergaberechtlichen Grundsätze - Diskriminierungsverbot, Transparenz-, Verhältnismäßigkeits- und Gleichbehandlungsgebot - einzuhalten.

AUFTRAGNEHMER:

AUFTRAGGEBER:

Kontaktdaten:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Landesamtsdirektion - Generalsekretariat – Allgemeine Rechtsangelegenheiten
E-Mail: post.gs-zb(at)bgld.gv.at
Fax: 057-600/2700

Ausschreibungen (veröffentlicht über die Homepage des Landes Burgenland vor dem 01. März 2019):