Behandlungsschäden
Falls durch die Behandlung in Krankenhäusern, Ärzten, Zahnärzten ein Schaden entstanden sein soll, kann die Bgld Gesundheits-, Patient*innen- und Behindertenanwaltschaft durch fachärztliche Stellungnahmen oder Gutachten klären lassen, ob dieser Schaden durch einen Behandlungsfehler verursacht wurde.
Die Bgld Gesundheits-, Patient*innen-, und Behindertenanwaltschaft ist bemüht, in solchen Fällen eine außergerichtliche Lösung mit den Haftpflichtversicherungen der Krankenhäuser, Ärzt*innen und Zahnärzt*innen zu finden. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Verjährungsfrist bei Schadenersatzansprüchen. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, gerechnet ab der Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
Auch kann ein eventueller Behandlungsfehler durch einen Antrag und ein relativ formloses Verfahren bei der Schlichtungsstelle bei der Burgenländischen Ärztekammer geklärt werden.
Wurde ein Schaden durch eine öffentliche burgenländische Krankenanstalt verursacht und ist die Haftung nicht eindeutig bzw. liegt eine seltene schwerwiegende Komplikation mit einem erheblichen Schaden vor, besteht die Möglichkeit einer eventuellen Entschädigung aus dem so genannten Patientenentschädigungsfonds.