Beschwerdemanagement

Das Hauptaufgabengebiet der Bgld Gesundheits-, Patient*innen und Behindertenanwaltschaft liegt im Management von Beschwerden gegen Gesundheitseinrichtungen im Burgenland.

Die Bearbeitung von behaupteten Behandlungsfehlern in Krankenhäusern und bei niedergelassenen Ärzt*innen beziehungsweise Zahnärzt*innen stehen dabei im Vordergrund.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss eine Beschwerde nach einem telefonischem Erstkontakt in der Regel schriftlich eingebracht und eine entsprechende Ermächtigung zur Einholung und Weitergabe von Gesundheitsdaten beigebracht werden. Sie können eine Beschwerde auch vorläufig mittels eines E-Mails einbringen.

Nach Einlangen der Beschwerde wird die Bgld Gesundheits-, Patient*innen- und Behindertenanwaltschaft die betroffene Einrichtung um eine Stellungnahme und um die Übermittlung der Krankengeschichte bzw. einer anderen Klient*innendokumentation ersuchen. Wenn alle Unterlagen vorliegen, werden Sie zu einem Gespräch über die Sach- und Rechtslage bzw. die weitere Vorgangsweise eingeladen.

Bei Beschwerden gegen Einrichtungen des Gesundheitswesens außerhalb des Burgenlandes müssen Sie sich an die dafür zuständige Patientenvertretung wenden.