Sterbeverfügungen

Das Sterbeverfügungsgesetz ist mit 1.1.2022 in Kraft getreten. Eine Sterbeverfügung ist eine Willenserklärung, mit der eine sterbewillige Person ihren dauerhaften, freien und selbstbestimmten Entschluss festhält, ihr Leben selbst zu beenden. Das Sterbeverfügungsgesetz ermöglicht unheilbar kranken oder durch schwere Krankheit dauerhaft beeinträchtigten Personen unter bestimmten Voraussetzungen, ihr Leben zu beenden.  

Der Bgld. Gesundheits-, Patient*innen- und Behindertenanwalt führt die Rechtsbelehrungen und Errichtungen kostenlos durch.
Das Sterbeverfügungsgesetz finden Sie anbei. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Patienten- und Behindertenanwaltschaft Burgenland.