Definition: Ein Haustürgeschäft ist ein Geschäft (Vertrag und/oder eine Bestellung), die nicht in den Geschäftsräumen des Unternehmers geschieht.
Gesetzliche Bestimmungen: § 3 KSCHG
Was bezweckt die gesetzliche Bestimmung?
Der Verbraucher soll in diesem Fall grundsätzlich vor unseriösen Verkaufsmethoden geschützt werden und der Verbraucher soll auch ausreichend Zeit zur Überlegung haben und keiner Zwangssituation ausgesetzt sein.
Ein Verbraucher, der ein solches Geschäft abgeschlossen hat, hat grundsätzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht, d.h. er kann von dem Vertrag zurücktreten. Dieses Rücktrittsrecht ist ein Ausgleich dafür, dass der Verbraucher oft den „Überredungskünsten“ und dem „psychologischen Druck“ des Verkäufers ausgeliefert ist. Dieses
Rücktrittsrecht steht immer dann zu, wenn es außerhalb der ständigen Geschäftsräume des Unternehmers zum Vertragsabschluss kommt.
Nur jene Räume, die vom Unternehmer dauernd für seine geschäftlichen Zwecke benützt werden, sind Geschäftsräume, die kein Rücktrittsrecht auslösen. Kurzfristig gemietete Geschäftslokale sind keine Geschäftsräume, ebenso nicht ein zu Geschäftsabschlüssen benütztes Gasthaus oder ein Kassenraum eines Kinos oder das Innere eines Kraftfahrzeugs. Werden Passanten auf offener Straße angesprochen und in ein Lokal gelockt und erfolgt dort ein Geschäftsabschluss, kann das Rücktrittsrecht ebenfalls ausgeübt werden.
Formuliert der Verbraucher den Vertrag selbst schriftlich, indem er z.B. ein übersandtes Bestellformular ausfüllt bzw. vervollständigt und dieses Schriftstück per Post oder Telefax dem Unternehmer übersendet, steht ihm ein Rücktrittsrecht vom Vertrag nur solange zu, bis der Unternehmer erklärt hat, den Vertrag zu akzeptieren, danach nicht mehr.
Frist beachten!
Diese Rücktrittserklärung muss schriftlich binnen einer Frist von 14 Tagen und zur Sicherheit mit eingeschriebenem Brief an den Unternehmer übermittelt werden. Der Lauf der Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgehensweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.