„Demokratiepolitischer Erfolg und historische Chance“: Verfassungsgerichtshof hebt Teile des ORF-Gesetzes auf

Landeshauptmann Mag. Hans Peter Doskozil

LH Doskozil als Initiator der Klage sieht „klaren Auftrag zur Entpolitisierung“ 

In einer viel beachteten Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wesentliche Teile des ORF-Gesetzes zu den Aufsichts- und Kontrollgremien des größten österreichischen Medienunternehmens aufgehoben. Damit gibt der VfGH einem Antrag des Landes Burgenland Recht. Das Land Burgenland hat mit dem von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil initiierten Prüfauftrag auf die bekannt gewordenen „Sideletter“ reagiert, mit denen die Koalitionspartner der Regierungen Kurz I und Kurz II Besetzungen im Stiftungsrat und im ORF vereinbart haben. Er werte die heutige VfGH-Entscheidung als „großen demokratiepolitischen Erfolg und historische Chance für die Medienlandschaft in Österreich“, betonte LH Doskozil in einer Erstreaktion. 

„Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung betreffend die Zusammensetzung des Stiftungsrates und des Publikumsrates als Hauptkritikpunkt ein Missverhältnis zu Gunsten der Regierung festgestellt – das ist ein klarer Auftrag zu einer Entpolitisierung des ORF. Rund 60 Jahre nach dem von Hugo Portisch initiierten Rundfunkvolksbegehren muss der Gesetzgeber jetzt für jenes Maß an politischer Unabhängigkeit sorgen, das die Bundesverfassung eigentlich vorsieht“, betonte Doskozil. Die Bundesregierung habe jetzt bis März 2025 Zeit, das ORF-Gesetz gründlich und mit der gebotenen Sorgfalt zu novellieren. „Ich erwarte, dass dieser Reformprozess unter größtmöglicher Transparenz und unter Einbindung aller wesentlichen Akteure des gesellschaftlichen Lebens erfolgt. Wir werden der Bundesregierung dabei weiterhin genau auf die Finger schauen“, so Doskozil. 

Wesentlicher Auslöser der vom Burgenland eingebrachten Verfassungsklage waren die im Jänner 2022 bekannt gewordenen „Sideletter“ zum Koalitionsabkommen aus dem Jahr 2017 zwischen den Regierungsparteien ÖVP und FPÖ, in denen auf eine Vereinbarung zwischen dem damaligen Stiftungsrat-Vorsitzenden des ORF und dem Leiter des „ÖVP-Freundeskreises“ im Stiftungsrat verwiesen wurde. Darin wurden Stellenbesetzungen im ORF vereinbart und Absprachen über ORF-Leitungsfunktionen getroffen. Auch zwischen den gegenwärtigen Regierungsparteien ÖVP und Grüne wurde in einem „Sideletter“ zum Koalitionsvertrag eine Vereinbarung hinsichtlich des ORF-Stiftungsrates und seines damals noch zu wählenden Vorsitzenden getroffen.

„Natürlich hat es auch in der Vergangenheit immer wieder Versuche der politischen Einflussnahme gegeben. Diese ,Sideletter‘ haben aber dramatisch aufgezeigt, dass in den letzten Jahren Grenzüberschreitungen üblich wurden, die demokratiepolitisch und verfassungsrechtlich schwer bedenklich sind und durch die Regelungen im ORF-Gesetz zur Bestellung der Leitungsgremien begünstigt wurden. Mit heutigem Tag ist klar, dass diese Regelungen bald Geschichte sein werden“, so Landeshauptmann Doskozil.  

Rückfragehinweise:

  • Dr. Florian Philapitsch, LL.M. - Leiter der Stabsabteilung Verfassung und Recht: 0664/8323437
  • Mag. Christian Stiller - Pressesprecher LH Doskozil: 0664/4245437

Eisenstadt, 10. Oktober 2023

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