Was die dadurch entstandenen Kosten betrifft, müsse der Bund seiner Verantwortung gerecht werden. Allein für die Rettungsorganisationen Rotes Kreuz und Arbeitersamariterbund seien Kosten in der Höhe von rund 2 Millionen Euro entstanden. Ein Gutachten des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes bestätige, dass der Bund zur Übernahme der Kosten – bis Asylsuchende in die Grundversorgung kommen – verpflichtet ist. Den NGO´s wie Rotes Kreuz und Arbeitersamariterbund, die in Vorleistung gegangen sind, seien daher die gesamten Kosten rasch zu erstatten.
Als „eine wichtige und absolut richtige Maßnahme“ bewertet Niessl die Aussagen von Innenministerin Mikl-Leitner, das Personal aufzustocken: Das würde 2.000 Planstellen mehr für die Polizei und 500 für das Bundesamt für Asyl bedeuten.
In punkto Finanzausgleich haben die Landeshauptleute eine einheitliche Vorgehensweise beschlossen. Die Länder sprechen sich für einen bedarfsorientierten Finanzausgleich aus. Der Landeshauptmann: „Wichtig ist vor allem auch, dass gemeinsam mit dem Finanzausgleich auch der Pflegefonds sowie die Krankenanstaltenfinanzierung bis zum Jahr 2020 gesichert sind.“
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Bildquelle: Land Oberösterreich
Christian Bleich, 3. November 2015
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