Frostschäden: Rasche und unbürokratische Hilfe im Vordergrund

Agrarlandesrätin Verena Dunst kündigt rasche Hilfe für die von Frostschäden betroffene Landwirtschaft an
Agrarlandesrätin Verena Dunst kündigt rasche Hilfe für die von Frostschäden betroffene Landwirtschaft an

Agrarlandesrätin Verena Dunst setzt Maßnahmen gegen Existenzbedrohung der kleinstrukturierten Betriebe im Burgenland

Als Reaktion auf die Frostschäden Ende April 2016 wurde Anfang Mai dieses Jahres in einer außerordentlichen Landesagrarreferentenkonferenz eine „TASK FORCE FROST“ eingesetzt, deren Aufgabe es war, eine Entschädigungsrichtlinie zu erarbeiten, die letztlich als einheitliche überregionale Lösung präsentiert und auch verabschiedet werden kann. Das Thema „Frostschäden - Entschädigungsregel“ stand auch letzte Woche in Eugendorf/Salzburg im Mittelpunkt einer weiteren Agrarreferententagung der Länder mit Bundesminister Andrä Rupprechter.

„Mein Grundanliegen war hier von Anfang an, ein Sterben unserer teils kleinstrukturierten Betriebe zu verhindern, denn zurzeit stellt - wie aus dem aktuellen ‚Grünen Bericht‘ hervorgeht - pro Tag ein landwirtschaftlicher Betrieb im Burgenland seine Tätigkeit ein. Das darf so nicht weitergehen! Daher war und ist es mir als Agrarreferentin, aber auch Landeshauptmann Hans Niessl und Finanzreferent Landesrat Helmut Bieler wichtig, in dieser absoluten Ausnahmesituation unbürokratisch und vor allem rasch zu helfen, denn nur wer rasch hilft, hilft doppelt und nur wer an der richtigen Stelle hilft, hilft auch nachhaltig. Um diese Hilfe auslösen zu können, müssen bis 15. September 2016 die jeweiligen Förderansuchen für alle Kulturen - inklusive Wein - bei der Landwirtschaftskammer gestellt werden“, so Agrarlandesrätin Verena Dunst in einer Pressekonferenz am 27. Juni 2016 gegenüber Medienvertretern.

Wichtig ist es nämlich, so Dunst weiter, dass das Geld auch dort ankommt, wo es wirklich gebraucht wird, wo eine Existenzbedrohung des Betriebes vorliegt. Vor allem den kleinen Betrieben im Burgenland muss hier geholfen werden. Den Kleinen war es in den letzten Jahren, auch wegen der schwierigen Situation im Obst- und Weinbau, kaum möglich, Rücklagen zu bilden, um eine solche Situation abfedern zu können. Es freut mich deshalb besonders, dass alle Agrarlandesräte an einem Strang gezogen haben, um einen nationalen Schulterschluss zu ermöglichen. Ich danke deshalb allen Beteiligten, die hier im Sinne des Erhalts unserer regionalen Landwirtschaft gehandelt haben, denn wir müssen die Versorgung mit gesunden regionalen Produkten auch in Zukunft sicherstellen.

Zu berücksichtigende Parameter

Es handelt sich bei der Frostentschädigung für die Landwirte um eine bundesgesetzliche Regelung. Neben dem Katastrophenfonds für nicht versicherbare Kulturen, wie das Steinobst, der zu 60/40 % durch Bund und Länder kofinanziert wird, und der Bezuschussung der Hagelversicherung mit jeweils 25 % durch Bund und Länder, wird aufgrund der heurigen Ausnahmesituation wegen der Frostschäden Ende April ein Sonderkatastrophenfonds als einmalige Hilfestellung mit 100 Millionen Euro (50/50 Bund/Länder) eingerichtet. Der Sonderkatastrophenfonds dient zur Entschädigung existenzbedrohter Betriebe in den betroffenen Bundesländern. Wie viel jeder Landwirt und somit auch das Burgenland konkret bekommt, ist noch nicht zu beziffern und von verschiedenen Faktoren abhängig. Besonders wichtig sind dabei natürlich die trotz Frost noch zu erzielende Erntemenge und der daraus resultierende tatsächliche Schaden. Dieser Schaden kann und wird allerdings im Weinbau erst mit der Erntemeldung bis spätestens 15.11.2016 feststehen. Im Obstbau sind im Burgenland bereits seit Mai Schätzungskommissionen unterwegs, um die Schäden zu erheben, da es hier keine Erntemeldung, wie im Weinbau, gibt. Exakte Zahlen wird es also erst Ende des Jahres geben.

Die nächsten Schritte

Parallel zu den Schätzkommissionen, die im Obstbau unterwegs, um die exakten Ausfälle und Schäden beziffern zu können, wurde durch eine Anfang Mai durch die Landesagrarreferentenkonferenz (LARK) einberufenen „TASK FORCE FROST“ eine Richtlinie erarbeitet, wie bei existenzbedrohten Härtefällen, die darüber hinaus nicht versichert sind, geholfen wird. Es wurden konkrete Parameter bestimmt, die als nationaler Schulterschluss in allen Bundesländern gleich gelten werden. Dabei wurde auf die konkreten Vorschläge von Bund und Ländern eingegangen - alles unter ständiger Berücksichtigung des EU-Rechts. Diese Richtlinie liegt derzeit nach vorbehaltlicher Beschlussfassung der LARK in Brüssel zur Ratifizierung.

Die weitere Zeitleiste

Eines der wichtigsten Ziele der LARK war neben einer einheitlichen Lösung auch eine unbürokratische Abwicklung. Diese wird dazu führen, dass den betroffenen und existenzgefährdeten Agrarproduzenten rasch geholfen werden kann, und dass die Hilfe auch dort ankommt, wo sie benötigt wird. Dieser Vorgabe der LARK wurde vollinhaltlich Rechnung getragen, indem man beim Weinbau auf die vorliegenden Erntemeldungen zurückgreift und im Obstbau die Schäden an den einzelnen Kulturen von Schätzkommissionen im Vieraugenprinzip festgestellt werden. Dunst dazu abschließend: „Unsere Agrarproduzenten brauche schnelle und unbürokratische Hilfe. Man hat sich darauf verständigt, dass im Obstbau die vollständige Hilfeleistung bis Ende des Jahres abgeschlossen sein wird. Im Weinbau wird es wegen der späteren Erntemeldung bis Februar/März 2017 zu den Auszahlungen kommen.“

Pressefotos zum Download: Frostschädenentschädigung 1, 2

Bildtext: Agrarreferentin Landesrätin Verena Dunst, aber auch Landeshauptmann Hans Niessl und Finanzreferent Landesrat Helmut Bieler ist es wichtig, in dieser absoluten Frostschäden-Ausnahmesituation unbürokratisch und vor allem rasch zu helfen bzw. der Existenzbedrohung der kleinstrukturierten Betriebe im Burgenland entgegenzuwirken

Bildquelle: Bgld. Landesmedienservice

Fercsak Hermann, 27. Juni 2016
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