Mit dem bevorstehenden Osterfest erinnert Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner daran, die geltenden Bestimmungen beim Abbrennen von Osterfeuern einzuhalten: „Das beliebte Brauchtum darf nicht zur Umweltbelastung oder gar zur Gefahr werden. Das Osterfeuer ist ein schöner Brauch, der mit Bedacht durchgeführt werden sollte. Wir appellieren an die Vernunft aller Bürgerinnen und Bürger, sich an die Vorschriften zu halten, um Umwelt und Gesundheit nicht zu gefährden“, so Haider-Wallner.
Im Burgenland ist das Entzünden von Brauchtumsfeuern unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind in der Burgenländischen Verbrennungsverbots-Ausnahme-Verordnung (Bgld. VVAV, LGBl. Nr. 28/2011) festgelegt. Wichtige Sicherheitsmaßnahmen:
- Es dürfen nur trockene, biogene, nicht beschichtete und nicht lackierte Materialien verbrannt werden.
- Eine volljährige Aufsichtsperson muss während des gesamten Abbrands anwesend sein.
- Die Windgeschwindigkeit darf 20 km/h nicht überschreiten.
- Mindestabstand zu Gebäuden: 25 Meter.
- Es dürfen keine leicht flüchtigen oder wassergefährdenden Stoffe als Brandbeschleuniger verwendet werden.
- Starke Rauchentwicklung, die die Sicht auf Straßen beeinträchtigen könnte, muss vermieden werden.
Brauchtum ja – illegale Müllverbrennung nein
Das Osterfeuer soll ausschließlich der Pflege des Brauchtums dienen, nicht der Entsorgung von Abfällen. Feuchtes Material oder Abfälle verursachen giftigen Rauch und gefährliche Feinstaubemissionen, die die Gesundheit erheblich beeinträchtigen können. Studien zeigen, dass unsachgemäßes Verbrennen von Holzabfällen bis zu zehnmal schädlicher als Dieselruß sein kann.
Erlaubte Termine für Osterfeuer:
- In der Nacht von Karfreitag auf Karsamstag oder Karsamstag auf Ostersonntag.
- Alternativ am Wochenende davor (11.–13. April) oder danach (25.–27. April).
Hohe Geldstrafen bei Verstößen
Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen drohen Strafen von bis zu 3.630 Euro. Besonders bei Überschreitungen der Feinstaub- oder Ozon-Grenzwerte kann ein generelles Verbot des Abbrennens verhängt werden. Aktuelle Luftgütemesswerte sind auf der Homepage der Landesregierung abrufbar. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Regelungen und Empfehlungen unter folgendem Link:
www.burgenland.at/themen/umwelt/luftguete/informationen/publikationen/brauchtumsfeuer-aber-richtig/
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Bildtext: Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner.
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Dorothea Müllner-Frühwirth
Eisenstadt, 1. April 2025
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