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Der Burgenländische Handwerkerbonus, der sich bereits während der Coronakrise als Erfolgsmodell und effiziente Maßnahme zur Entlastung der Burgenländerinnen und Burgenländer sowie zur Ankurbelung der Wirtschaft erwiesen hat, kehrt 2024 zurück. Landesrat Heinrich Dorner erklärte bei der Präsentation der Neuauflage des Handwerkerbonus: „Gerade in Zeiten der Zins- und Teuerungskrise wollen wir mit verstärkten Förderanreizen die Burgenländerinnen und Burgenländer finanziell entlasten und die privaten Investitionen in Bau- und Sanierungsmaßnahen ankurbeln. Durch eine effiziente Maßnahme wie dem Handwerkerbonus soll der Arbeitsmarkt in den Branchen Handwerk, Bauwirtschaft und Handel im Burgenland belebt werden, um damit tausende Arbeitsplätze zu sichern und gezielt den negativen Auswirkungen der Zins- und Teuerungskrise entgegenzuwirken.“ Das Förderbudget umfasst 5 Millionen Euro. Der Burgenländische Handwerkerbonus gilt für handwerkliche Leistungen, die im Zeitraum von 01. April bis 31. Dezember 2024 von Unternehmen mit Sitz im Burgenland durchgeführt wurden, und kann bis längstens 10. Jänner 2025 beantragt werden.
„Mit der Neuauflage des Handwerkerbonus bauen wir auf dem erfolgreichen Modell auf, das sich vor zwei Jahren während der Corona-Pandemie bewährt hat und das den Unternehmen in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit wichtige Unterstützung gegeben hat“, betonte Landesrat Dorner: „Mit dem Handwerkerbonus wird es wieder möglich sein, zielgerichtet die Wirtschaft anzukurbeln und die Haushalte zu entlasten.“
Wirtschaftskammerpräsident Andreas Wirth dazu: „Die seit 2021 andauernde Rezession in der Bauwirtschaft spitzt sich heuer extrem zu. Insbesondere der Wohnbau leidet unter hohen Bau- und Finanzierungskosten. Negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sind bereits zu merken. Der Handwerkerbonus soll hier einiges abfedern. Von Seiten der Wirtschaft erhoffen wir uns durch den Handwerkerbonus eine zusätzliche Belebung und neue Impulse für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe in einer konjunkturschwachen Zeit.“
Ein Ziel dieser Sonderförderaktion des Landes Burgenland ist es, im Interesse der Energieeffizienz und des Klima- und Umweltschutzes durch Förderungen wirksame Schwerpunkte im Hinblick auf die Einsparung von Energie und sonstigen elementaren Ressourcen im Bereich des Wohnbaues zu setzen. Mit der alters- und behindertengerechten Adaptierung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen soll ein weiterer Schwerpunkt gesetzt werden.
Was wird gefördert?
· Gefördert werden die Kosten für handwerkliche Arbeitsleistungen ohne Umsatzsteuer (inklusive Fahrt-, Planungs- und Beratungskosten), die im Zeitraum von 01. April bis 31. Dezember durchgeführt werden. Förderwürdig sind Leistungen wie die Erneuerung von Dächern, Spenglerarbeiten und Blitzschutz, die Erneuerung von Fassaden, der Austausch von Fenstern und Bodenbelägen, Malerarbeiten, Pflasterarbeiten mit wasserdurchlässigem Material, Beschattungsmaßnahmen sowie Installationen.
· Bei Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz (thermische Sanierung), beim Einbau einer Rückstauklappe im Kanal, bei Errichtung einer Regenwassernutzungsanlage sowie von privaten Hochwasserschutzmaßnahmen am Gebäude und Maßnahmen der Blackout-Prävention im Hausstromnetz (z.B. Errichtung eines Notstrom-Einspeiseanschlusses, Einbau eines Netztrennschalters oder einer Blackoutbox etc.) wird auch das Material gefördert.
WICHTIG: Die Arbeitsleistungen mussten von Unternehmen mit Sitz im Burgenland ausgeführt werden.
Wie hoch ist die Förderung?
· Bei Handwerkerleistungen: 25 Prozent der reinen Arbeitsleistung ohne Umsatzsteuer (inklusive Fahrt-, Planungs- und Beratungskosten), maximal 7.000 Euro
· Bei der Durchführung von Maßnahmen zur nachweisbaren Steigerung der Energieeffizienz oder der Senkung des Energieverbrauchs: 25% der Kosten für Arbeit und Material bis maximal 10.000 Euro.
· Arbeitsleistungen müssen pro Endrechnung zumindest 400 Euro ohne Umsatzsteuer betragen.
· 75 Prozent der Kosten für Energieeffizienz-Checks und Energieausweise, maximal je 400 Euro
· Förderbeträge unter 100 Euro werden nicht gewährt.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Der Handwerkerbonus kann von der Eigentümerin/ vom Eigentümer des Wohnobjektes sowie ihnen nahestehenden und im geförderten Objekt wohnhaften Personen beantragt werden. Förderungsanträge können ab 01. April 2024 bis längstens 10. Jänner 2025 beim Amt der Burgenländischen Landesregierung (Wohnbauförderung) eingebracht werden.
Was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden unter anderem Arbeitsleistungen an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht zur Wohnnutzfläche zählen (z.B. Garagen, Einfriedungen, Pools, etc.), Arbeitsleistungen aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Auflagen (Kaminkehrung), Gutachten (z.B. Einreichplan) oder Ablesedienste, Abrechnungen von Verbrauchszählern (Strom, Gas, Wasser, Heizung, usw.) sowie die Errichtung bzw. Reparatur von Gas- oder Öl-Heizungen.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Förderungsanträge sind gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen mittels Onlineformular einzureichen oder an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9, Hauptreferat Wohnbauförderung, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, zu richten.
Den Förderantrag sowie weitere Informationen zum Handwerkerbonus gibt es im Internet unter www.burgenland.at/handwerkerbonus bzw. www.burgenland.at/hwb.
Fotos zum Download:
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Bildtext Handwerkbonus 1 bis 3: Landesrat Heinrich Dorner und Wirtschaftskammerpräsident Andreas Wirth präsentierten in Eisenstadt den Burgenländischen Handwerkerbonus 2024.
Bildquelle: Landesmedienservice Burgenland
Eisenstadt, 11. März 2024
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