Nach dem jüngsten Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Ungarn wurden alle Klauentiere in den Betrieben der Überwachungszone beprobt. Das Ergebnis: Laut AGES gibt es keine positiven Nachweise für Infektionen mit der Maul- und Klauenseuche. In der Beobachtungszone, die neben dem Osten Niederösterreichs das Nord- und Mittelburgenland umfasst, startet in der kommenden Woche ein umfangreiches Überwachungsprogramm. Um die Einhaltung des Einfuhrverbots für Tiere und Frischfleisch aus der Slowakei und Ungarn zu überwachen, wurde gestern vom Gesundheitsministerium eine veterinärbehördliche Grenzüberwachungsverordnung erlassen. Seitens der Bezirksverwaltungsbehörden erging an die Landespolizeidirektion Burgenland bereits der behördliche Auftrag zur Unterstützung bei den veterinärmedizinischen Grenzkontrollen. Damit werden in allen burgenländischen Bezirken entlang der gesamten Staatsgrenze Kontrollen durchgeführt, um illegale Tiertransporte zu identifizieren und eine Einschleppung des MKS-Virus nach Österreich zu verhindern.
Die Gemeinden Deutsch Jahrndorf, Mönchhof, Nickelsdorf und Halbturn im Bezirk Neusiedl bleiben auch weiterhin Überwachungszone. Auch die Beobachtungszone, die sich über die Bezirke Neusiedl, Eisenstadt-Umgebung einschließlich Eisenstadt und Rust, Mattersburg und Oberpullendorf erstreckt, bleibt bestehen. Hier werden im Rahmen eines Überwachungsprogramms alle 186 Betriebe mit Klauentieren kontrolliert und Stichproben genommen.
Weiterhin höchste Hygienestandards einhalten
Der Krisenstab des Landes Burgenland ist weiterhin in Bereitschaft und koordiniert alle Maßnahmen mit den Bezirkshauptmannschaften, Einsatzorganisationen, Interessensvertretern, wie Jägerschaft, Landwirtschaftskammer, Tierärzt*innen, Schlachtbetriebe, Zuchtverbänden etc.
Da infizierte Tiere das Virus bereits vor Auftreten der ersten Symptome ausscheiden und eine Ansteckung auch über kontaminierte Gegenstände (z.B. Schuhe, Futter, etc.) möglich ist, ist es wichtig, dass Landwirt*innen, aber auch private Tierhalter*innen von Paarhufern höchste Hygienestandards penibel einhalten:
- saubere Stallkleidung
- Quarantäne
- Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln
- Unterbindung des Zutritts zu Stallhaltungen für betriebsfremde Personen
Bei Auftreten der folgenden Symptome bei Klauentieren ist umgehend die Veterinärbehörde (Bezirksverwaltungsbehörde) zu verständigen:
- kleinen Geschwüren an Euter, Klauen oder Maul
- Fieber (40 bis 42 Grad)
- Schmerzen
- Apathie
Informationen zur Maul- und Klauenseuche
Die Maul- und Klauenseuche ist eine hochansteckende Viruserkrankung. Sie betrifft ausschließlich Paarhufer wie Rinder, Schweine, Ziegen, Schafe, Büffel aber auch Rotwild und Wildschweine. Der Erreger verbreitet sich durch direkten Kontakt mit dem Tier, aber auch durch kontaminierte Produkte (z.B. Fleisch, Milch), Ausscheidungen und Gegenstände (z.B. Kleidung).
Für Menschen stellt das Virus keine gesundheitliche Gefahr dar. In Ausbruchsgebieten müssen die Veterinärbehörden in betroffenen Betrieben allerdings sämtliche Klauentiere keulen, wodurch erhebliche wirtschaftliche Verluste und großes Tierleid entstehen.
Aktuelle Informationen zur Maul- und Klauenseuche sowie zu den eingerichteten MKS-Zonen gibt es auf den Internetseiten des Landes Burgenland sowie des Gesundheitsministeriums:
- https://www.burgenland.at/themen/gesundheit/veterinaerdirektion-und-tierschutz/tierseuchen/maul-und-klauenseuche/
- https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/krankheiten/mks.html
Eisenstadt, 28. März 2025
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