Öffentlicher Aufruf betreffend Masernfall in der Therme Lutzmannsburg am 19. Februar

Personen, die am 19. Februar 2024 in der Sonnentherme Lutzmannsburg oder im Hotel Sonnenpark waren und nicht vollständig gegen Masern geimpft sind, sollen ihren Gesundheitszustand beobachten

Wie das Amt der oberösterreichischen Landesregierung heute mitteilte, hielt sich eine Person aus Oberösterreich, die mittlerweile als Masernfall bestätigt wurde, am Montag, dem 19. Februar 2024 in der Sonnentherme Lutzmannsburg sowie im Hotel Sonnenpark auf. Zu diesem Zeitpunkt wies die Person erste Symptome eines grippalen Infekts auf. Bei Masern beträgt die Zeit zwischen Infektion und Auftreten der ersten Symptome (Inkubationszeit) acht bis höchstens 21 Tage. Daher sind alle Personen, die sich am 19. Februar 2024 in der Sonnentherme Lutzmannsburg oder im Hotel Sonnenpark in Lutzmannsburg aufgehalten haben und nicht vollständig gegen Masern geimpft sind, aufgerufen, ihren Gesundheitszustand zu beobachten und bei Auftreten von Symptomen, die auf eine Maserninfektion hindeuten könnten, zu Hause zu bleiben und ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt zu kontaktieren.

ACHTUNG:

Wenn Sie an sich oder Ihrem Kind Symptome entdecken, die auf eine Maserninfektion hindeuten:

  • Gehen Sie NICHT ohne Anmeldung zu Ihrer Haus- oder Fachärztin bzw. Ihrem Haus- oder Facharzt. Rufen Sie unbedingt vorher an, um eine Ansteckung anderer Personen im Warteraum zu vermeiden. Sie erhalten einen Termin bzw. eine gesonderte Behandlung.
  • Auch für Ambulanzen gilt: NICHT ohne Anmeldung! Rufen Sie vor dem Aufsuchen einer Ambulanz oder Kinderambulanz im jeweiligen Krankenhaus an und weisen Sie auf Ihren Masernverdacht hin, um eine Ansteckung anderer wartender Personen zu vermeiden. Sie erhalten einen Termin bzw. eine gesonderte Behandlung. 
  • Bei Auftreten einer Masernerkrankung informieren Sie bitte etwaige besuchte pädagogische Einrichtungen oder Ihre Arbeitskollegen.

Masernimpfung zum Selbstschutz und zum Schutz anderer dringend empfohlen

Durch die zweiteilige MMR (Mumps-Masern-Röteln)-Impfung werden Kinder, aber auch Erwachsene wirksam und vor allem lebenslang vor Masern geschützt. Empfohlen wird die Impfung ab dem vollendeten neunten Lebensmonat. Personen, die nur eine Masern-Teilimpfung bekommen haben, können die zweite Teilimpfung jederzeit im Rahmen des „erweiterten Kinderimpfprogrammes" bei der Haus- oder Fachärztin bzw. beim Haus- oder Facharzt nachholen. Der Impfstoff und die Impfung sind kostenlos!

Personen, die sich gegen Masern impfen lassen möchten oder sich im Unklaren über ihren Impfstatus sind, erhalten bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, aber auch in den Apotheken im Burgenland eine ausführliche Beratung zu den für sie persönlich empfohlenen Impfungen.

Informationen

Bei Symptomen sowie für Erstinformationen stehen der Ärztenotdienst unter 141 sowie die kostenlose Gesundheitsberatung 1450 zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Masernimpfung gibt es auf der Internetseite https://www.burgenland.at/news-detail/masern/ 

Allgemeine Informationen zu Übertragbarkeit, Symptomen und Behandlung von Masern gibt es auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Uebertragbare-Krankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/Masern.html

Eisenstadt, 01. März 2024

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