Paket für Klarheit und Sicherheit: Stromkosten mit neuem Tarifangebot günstiger als vor der Krise 2022

Landeshauptmann Hans Peter Doskozil, Burgenland Energie-CEO Stephan Sharma und AK-Präsident Gerhard Michalitsch bei der Präsentation des Pakets für Klarheit und Sicherheit.
Landeshauptmann Hans Peter Doskozil, Burgenland Energie-CEO Stephan Sharma und AK-Präsident Gerhard Michalitsch bei der Präsentation des Pakets für Klarheit und Sicherheit.

Doskozil/ Michalitsch/ Sharma: „Gemeinsam für die Kundinnen und Kunden; Gemeinsam für das Burgenland“

Gemeinsam haben das Land Burgenland, die Arbeiterkammer Burgenland und die Burgenland Energie heute, Mittwoch, ein umfassendes , „Paket für Klarheit und Sicherheit“ präsentiert. Enthalten sind in dem Paket drei Themen, die im Energiebereich für die Kundinnen und Kunden greifen:
·    Klage gegen den Energiekostenbeitrag Strom durch die Burgenland Energie und das Land Burgenland und das Abkommen, dass hier gewonnene Gelder voll und ganz an die Kunden zurückfließen werden
·    Die erste einfache, transparente Energierechnung Österreichs 
·    Eine neuerliche Senkung der Energiepreise mit dem neuen Energietarif Optima 12 Unabhängig+ 3.0 auf 14,9 Cent pro Kilowattstunde beim Strom und 5,7 Cent pro Kilowattstunde beim Gas
„Gemeinsam setzen wir uns für die Kundinnen und Kunden und für das Burgenland ein“, so Landeshauptmann Hans Peter Doskozil, AK-Präsident Gerhard Michalitsch und Burgenland-Energie-CEO Stephan Sharma bei der Pressekonferenz. 

„Im Burgenland haben wir in den vergangenen zwei Jahren der Inflationskrise mehr als andere für die Burgenländerinnen und Burgenländer gemacht. Wir haben mit dem Wärmepreisdeckel, dem Wohnkostendeckel und dem Klima- und Sozialfonds Maßnahmen gesetzt, die österreichweit einzigartig sind. Der Landesenergieversorger hat mit seiner Preispolitik dafür gesorgt, dass wir im Burgenland die günstigsten Energiepreise der Landesenergieversorger anbieten“, so Landeshauptmann Hans Peter Doskozil. „Gleichzeitig müssen wir aber feststellen, dass der Bund mit der sogenannten Übergewinnsteuer massiv Geld aus dem Burgenland abzieht. Geld, das uns hier fehlt, um die Burgenländerinnen und Burgenländer noch weiter zu entlasten. Geld, das im Burgenland erarbeitet wurde und jetzt im Bund im allgemeinen Budget verschwindet.“ 

Landeshauptmann Doskozil erklärte, dass die Burgenland Energie hier bereits rechtliche Schritte beim Bundesfinanzgericht eingebracht habe. „Das ist richtig, dass sich der Landesenergieversorger hier zur Wehr setzt. Gleichzeitig werden wir als Landesregierung selbst eine Klage beim Verfassungsgerichtshof einbringen. Aus unserer Sicht gibt es eine ganze Reihe von rechtlichen Aspekten, die diese Abgabe verfassungswidrig machen und deshalb werden wir als Land Burgenland klagen. Wir wollen – gemeinsam mit der Arbeiterkammer Burgenland und dem Landesenergieversorger –, dass dieses Geld, es geht um 17,3 Millionen Euro, dort hinkommt, wo es hingehört: Zu den burgenländischen Haushalten. Allein mit dem Geld, das die Burgenland Energie hier überweisen musste, können wir den burgenländischen Haushalten drei Monate Gratisstrom anbieten. Weil diese Entlastung aber Zeit braucht, stellen wir heute auch einen neuen Tarif vor: Mit diesem Tarif bleibt die Burgenland Energie der günstigste Landesenergieversorger und bietet den Kundinnen und Kunden Planungs- und Versorgungssicherheit zu sehr attraktiven Preisen.“ 

AK-Michalitsch: Erfolgreicher Weg ist gemeinsam lösen, statt gegeneinander kämpfen
Die AK Burgenland setzt sich ständig für die Energiekundinnen und -kunden ein. Vielen Kundinnen und Kunden konnte seit Beginn der Teuerung vom AK-Konsumentenschutz, der sich direkt bei den Energieversorgern für sie einsetzt, geholfen werden. Nun wolle die AK Burgenland mehr für alle Burgenland Energiekundinnen und -kunden herausholen, erklärt AK-Präsident Gerhard Michalitsch: „Als AK Burgenland haben wir uns für den gemeinsamen burgenländischen Weg entschieden, um mehr für die Kundinnen und Kunden herauszuholen. Das bedeutet, dass Land und Burgenland Energie versuchen, Geld vom Bund zurückzuholen, das dieser vom burgenländischen Landesenergieversorger abgeschöpft hat, ohne es – wie von der AK gefordert – für Entlastungsmaßnahmen zu verwenden. Nach intensiven Gesprächen mit der Burgenland Energie haben wir vereinbart, dass diese 17,3 Millionen Euro im Erfolgsfall den Kundinnen und Kunden von 2023 entsprechend ihrem Verbrauch zurückgegeben werden. Damit holen wir das Maximum für die Kundinnen und Kunden heraus, gehen aber auch fair mit der Burgenland Energie um und tragen den besonderen Rahmenbedingungen im Burgenland Rechnung", so Michalitsch. 

Die Situation im Burgenland unterscheidet sich aus Sicht der AK etwa dadurch, dass die Burgenland Energie erst sehr spät die Preise erhöht und schnell Fixtarife eingeführt hat. Außerdem hat das Land Burgenland Übergewinne aus gewerblicher erneuerbarer Stromerzeugung abgeschöpft, um es den Haushalten sozial gestaffelt über den Wärmepreisdeckel zurückzugeben. "Das Burgenland ist den besseren Weg gegangen als der Bund, der die Übergewinne nur ins Budget abgeschöpft hat. Deswegen will das Burgenland dieses Geld zurück und als AK setzen wir uns dafür ein, dass es den Kundinnen und Kunden zugutekommt", erklärt der AK-Präsident, der die intensive Zusammenarbeit mit Landesregierung und Burgenland Energie betont – etwa auch beim Versuch die Energierechnungen besser und verständlicher zu gestalten.

Sharma: Burgenland Energie senkt Stromkosten für typischen burgenländischen Haushalt unter das Niveau vor der Energiekrise 2022
„Vor fast genau zwei Jahren hat mit dem Überfall Russlands auf die Ukraine auch eine historisch noch nie dagewesene Energiekrise begonnen. Aktuell hat sich die Energiekrise und die Bedrohungslage für die Energie-Versorgungssicherheit aufgrund von drei Entwicklungen erhöht, Ende des russischen Gas-Transitpipeline-Vertrags 2024, Nahost-Krieg und Lieferstopp der USA bei Flüssiggas. Wir sind also leider nicht am Ende der Krise, sondern befinden uns mitten in der Krise. Deshalb ist es aber auch besonders wichtig, dass wir mit dem heutigen Paket Klarheit und Sicherheit den Menschen, Unternehmen und Gemeinden im Burgenland geben.“ 
Seit dem plötzlichen Ausbruch der Energiekrise 2022 hat die Burgenland Energie fünf große Entlastungsmaßnahmen für die Menschen im Burgenland umgesetzt hat, mit einem Investitionsvolumen von rund 200 Millionen Euro bzw. rund zehn Konzern-Jahresergebnissen: 

·    Jänner-Dezember 2022: Keine unterjährige Erhöhung
·    Jänner 2023: Rabatt auf Energiepreise 
·    April 2023: Senkung der Energiepreise (Unabhängig 1.0)
·    Juli 2023: Nochmalige Senkung der Energiepreise (Unabhängig 2.0) und 
·    Jänner 2024: Senkung der Energiepreise (ÖSPI/ÖGPI-Tarife)

„Damit hat es die Burgenland Energie für die Kunden geschafft, als kleinster Landesenergieversorger die günstigsten Energiepreise anzubieten. Am meisten freut mich aber der Zuspruch und das Vertrauen unserer Kunden, denn es ist nicht selbstverständlich, dass wir den Rekordstand an Kunden mitten in der Energiekrise erreicht haben. Dieses Vertrauen in die Burgenland Energie, geben wir zurück an die Kunden. Nun setzen wir nach Beschluss in der Energieallianz Austria die sechste Maßnahme um und senken mitten in der Energiekrise mit einem neuem Strom- und Gaspreisangebot ab April 2024 nochmals Energiekosten für alle Kunden“, so Sharma. 

Die Punkte des neuen Tarifs im Detail
·    Mit dem Optima 12 Unabhängig+ 3.0 bieten wir einen Strom-Tarif um 14,9 Cent pro Kilowattstunde netto an und einen Gas-Tarif für 5,7 Cent pro Kilowattstunde netto
·    Dieses Fixpreis-Angebot gilt für Haushalte, KMUs und Gemeinden ab 1. April 2024 bis Ende März 2025 – unabhängig bestehender vertraglicher Bindungen 
·    Für die Treue unsere Kunden gibt es wieder das Bonuspunkteprogramm
·    Der Tarif enthält einen Digitalisierungsrabatt und kann online oder auch über den Pensionistenverband, falls jemand keinen Internetzugang hat, gewechselt werden 

„Mit dieser Entlastung ist es uns gelungen den Burgenländerinnen und Burgenländern wieder Stromkosten wie vor zwei Jahren anzubieten – ohne Berücksichtigung der Inflation seit 2022. Ein durchschnittlicher Haushalt hatte 2022 monatliche Stromkosten von: 74 Euro pro Monat (mit Inflation sind das heute 87 Euro pro Monat), mit dem Unabhängig+ 3.0 liegen diese Kosten bei 72 Euro pro Monat“, führte der Vorstand der Burgenland Energie aus. Mit dieser Senkung spart ein Haushaltskunde, abhängig von seinem bisherigen Tarif im Strom sowie im Gas durchschnittlich jeweils rund 200 Euro im Jahr. 

Eine weitere Senkung wurde durch die überfallsartig eingeführte Bundesabgabe verhindert. „Die von uns durch die Strategieänderung des Unternehmens hart arbeiteten zusätzlichen 17,3 Millionen Euro mussten durch eine willkürliche Abgabe an den Bund abgeführt werden. Das sind drei Monate Gratisstrom für die Burgenländerinnen und Burgenländern, die uns als Senkungsmaßnahme weggenommen wurden. Wir haben daher in Abstimmung mit dem Land Burgenland und der Arbeiterkammer Burgenland den Beschluss gefasst, dagegen rechtlich vorzugehen und haben als ersten Schritt eine Beschwerde beim Bundesfinanzgericht eingebracht und sind bereit auch bis zum VfGH zu gehen. Wir werden auf allen Ebenen dafür kämpfen, dass das Geld ins Burgenland und zu unseren Kunden zurückfließt“, so Sharma, unter Einhaltung der internen Gremialbeschlüsse: „Um den Kundinnen und Kunden neben der Sicherheit bei den Energiepreisen auch Klarheit auf der Energierechnung zu geben, haben wir uns gemeinsam mit der Arbeiterkammer Burgenland entschieden, eine einfachere Rechnung zu erstellen. Der gesetzliche Rahmen sieht vor, dass eine Rechnung 25 gesetzliche Bedingungen erfüllen muss. Das ist realitätsfremd, führt zur Intransparenz und versteht kein Kunde mehr. Mit dieser österreichweit ersten kundenfreundlichen Rechnung wollen wir mitten in der Unsicherheit den Kunden Klarheit und Sicherheit geben.“

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Bildtext: Landeshauptmann Hans Peter Doskozil, Burgenland Energie-CEO Stephan Sharma und AK-Präsident Gerhard Michalitsch bei der Präsentation des Pakets für Klarheit und Sicherheit.

Bildquelle: Landesmedienservice Burgenland


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Eisenstadt, 21. Februar 2024

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