Rasche Entschädigungszahlungen bei Frostschäden

Agrarlandesrätin Verena Dunst und Finanzlandesrat Helmut Bieler betonen die Wichtigkeit einer schnellen und unbürokratischen Lösung in dieser durch Frost im Burgenland hervorgerufenen Ausnahmesituation
Agrarlandesrätin Verena Dunst und Finanzlandesrat Helmut Bieler betonen die Wichtigkeit einer schnellen und unbürokratischen Lösung in dieser durch Frost im Burgenland hervorgerufenen Ausnahmesituation

Agrarlandesrätin Verena Dunst und Finanzlandesrat Helmut Bieler: Schnelle und unbürokratische Abwicklung der Entschädigungsmodalitäten zur Existenzsicherung von burgenländischen AgrarproduzentInnen und WinzerInnen im Vordergrund

 In den Monaten Mai bis Ende Juli dieses Jahres war es Aufgabe der eigens von der Landesagrarreferentenkonferenz (LARK) eingesetzten „TASK FORCE FROST“ eine Entschädigungsrichtlinie zu erarbeiten, die als einheitliche überregionale Lösung verabschiedet werden kann. Wesentlicher Bestandteil war die Diversifizierung zweier landwirtschaftlicher Geschäftsmodelle – Wein- und Obstbau – die von Frostschäden besonders betroffen waren. Dafür verantwortlich zeigte sich Ende April 2016 ein Wetterphänomen, das es in der Ostregion Österreichs in dieser Form seit 100 Jahren nicht gegeben hat – zwei verheerende Spätfrostnächte, die massive Schäden an den landwirtschaftlichen Kulturen im ganzen Burgenland hinterließen. Entgegenwirkend dieser Ausnahmesituation, trafen Agrarlandesrätin Dunst und Finanzlandesrat Bieler gemeinsam Vorsorge, um im Budget die notwendigen Mittel bei existenzbedrohenden Ernteausfällen zur Verfügung stellen zu können.

 Weiters betont Dunst, dass die Frostentschädigungsrichtlinie, die in der vergangenen Woche endgültig von der EU und dem Bund freigegeben wurde, ausschließlich für das Jahr 2016 und nur für den Katastrophenschaden „Frost“ gültig ist. Höchste Priorität muss die Sicherung der Existenzen von kleinen und mittleren Betrieben haben. Finanzielle Unterstützung muss bei den AgrarproduzentInnen und WinzerInnen ankommen, wo Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen eine Aufrechterhaltung des Betriebes gefährden, so Dunst weiter. „Das Ausmaß der Schäden und die dafür aufgewandten Landesmitteln im Jahr 2016, lassen sich mit einer Summe von 3,4 Mio. Euro und nach Schätzungen von Experten für das Jahr 2017 mit 3,7 Mio. Euro beziffern“, so Bieler.

 

Wichtig dabei sind folgende Parameter zu berücksichtigen:

Es handelt sich bei der Frostentschädigung für die AgrarproduzentInnen und WinzerInnen um eine bundesgesetzliche Regelung. Neben dem Katastrophenfonds (für nicht versicherbare Kulturen wie das Steinobst), der zu 60/40 % durch Bund und Länder kofinanziert wird, und der Bezuschussung der Hagelversicherung mit jeweils 25 % durch Bund und Länder, wird aufgrund der heurigen Ausnahmesituation wegen der Frostschäden Ende April ein Sonderkatastrophenfonds als einmalige Hilfestellung mit 100 Mio. Euro (50/50 Bund/Länder) eingerichtet. Der Sonderkatastrophenfonds dient zur Entschädigung existenzbedrohter Betriebe in den betroffenen Bundesländern. Wie viel jeder Landwirt und somit auch das Burgenland konkret bekommt ist noch nicht zu beziffern und abhängig von verschiedenen Faktoren. Besonders wichtig ist dabei natürlich die trotz Frost noch zu erzielende Erntemenge und der daraus resultierende tatsächliche Schaden.

Weinbau:

Dieser Schaden kann und wird allerdings im Weinbau erst mit der Erntemeldung bis spätestens 15. Dezember 2016 feststehen. Um in den eventuell Genuss einer Frostentschädigung aus öffentlicher Hand kommen zu können, muss bis spätestens 15. November 2016 ein Antrag dahingehend bei der jeweiligen Bezirkskammervertretung gestellt werden. Jeder Antrag wird genau geprüft, damit diese Gelder auch dort ankommen, wo auch ein Frostschaden entstanden ist. Exakte Zahlen wird es erst Ende des Jahres geben.

Obstbau:

Das Burgenland zählt 213 Betriebe auf einer Fläche von 590 Hektar, deren wirtschaftliche Aufstellung dem kleineren und mittleren Bereich zuzuordnen ist, weshalb finanzielle Unterstützung einen entscheidenden Faktor zum Erhalt bildet. Für den Bereich der Obstkulturen ist mittlerweile die Ernte flächendeckend im gesamten Burgenland abgeschlossen und die Zahlen liegen auch vor. Für den Obstbau inklusive Erdbeerkulturen werden aus Bundes- und Landesmitteln rund 1,1 Mio. Euro bereitgestellt. Es waren in den jeweiligen Bezirken Schätzkommissionen unterwegs, die rasche Arbeit geleistet haben. Die Kommissionen waren jeweils im Vieraugen-Prinzip aus einer Person der Landwirtschaftskammer und der Bezirksverwaltungsbehörde besetzt. Im gesamten Burgenland sind rund 340 Hektar an Obstkulturflächen betroffen.

Die nächsten Schritte:

Mit dem 30. September 2016 endeten die Antragsfristen für den Obstbau. Es handelte sich hierbei um eine absolute Fallfrist. Es kann keine Entschädigungsleistung ausbezahlt werden, wenn entweder keine Begutachtung vor der Ernte oder kein Antrag vor dem 30. September 2016 gestellt wurde. Seit der ersten Oktoberwoche hat in der Abteilung 4 des Amtes der Burgenländischen Landesregierung, die für die Abwicklung des gesamten Frostentschädigungsbereich zuständig ist, die Kontrolle aller eingelangten Anträge begonnen. Es wird jeder Antrag auch dahingehend geprüft, ob für die geschädigten Kulturen bereits Entschädigungen von der Hagelversicherung geflossen sind, welche in Abzug zu bringen sind, um Doppelförderungen zu verhindern. Dazu werden alle Daten der Hagelversicherung Österreich zur Verfügung gestellt.

Die weitere Zeitleiste:

Eines der wichtigsten Ziele der LARK war neben einer einheitlichen Lösung auch eine unbürokratische Abwicklung. Diese wird dazu führen, dass den betroffenen und existenzgefährdeten AgrarproduzentInnen und WinzerInnen rasch geholfen werden kann, und dass die Hilfe auch dort ankommt, wo sie benötigt wird. Diese Vorgabe der LARK wurde vollinhaltlich Rechnung getragen, indem man beim Weinbau auf die vorliegenden Erntemeldungen zurückgreift und im Obstbau bereits seit Anfang die Schäden an den einzelnen Kulturen von Schätzkommissionen im Vieraugen-Prinzip festgestellt wurden. Man hat sich darauf verständigt, dass im Obstbau die vollständige Hilfeleistung bis Ende des Jahres abgeschlossen sein wird. Es wird mit Hochdruck daran gearbeitet, diesen Zeitplan auch einzuhalten ein besonderes Augenmerk liegt darauf, dass es hier keine Verzögerungen gibt. Im Weinbau wird es wegen der späteren Erntemeldung ab Februar/März 2017 zu den Auszahlungen kommen. Hier wird es keinesfalls durch ein hektisches Hineindrängen der WinzerInnen in eine verfrühte Erntemeldung dazu kommen, dass man dadurch einen möglichen Teil der Ernte gefährdet. Den Weinproduzenten wird hier die Möglichkeit eingeräumt zu retten, was noch zu retten ist.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Einrichtung des Sonderkatastrophenfonds ausschließlich für das Jahr 2016 gilt und eine gleichwertige Maßnahme im Jahr 2017 nicht mehr gesetzt werden kann, deshalb wird es besonders wichtig sein, Vorsorge in Form von Versicherungen, für die Zukunft zu treffen.

Bildtext: Agrarlandesrätin Verena Dunst und Finanzlandesrat Helmut Bieler betonen die Wichtigkeit einer schnellen und unbürokratischen Lösung in dieser durch Frost im Burgenland hervorgerufenen Ausnahmesituation.

Bildquelle: Bgld. Landesmedienservice

Wiesinger Stefan, 12. Oktober 2016
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