Die heimische Landwirtschaft sieht dem Freihandelsabkommen (TTIP) zwischen der Europäischen Union und den USA mit Unbehagen entgegen. Begründet wird dieses Unbehagen mit den unterschiedlichen Lebensmittel-, Produktions- und Sozialstandards. "Offene Märkte können eine Chance darstellen, aber dennoch müssen unsere bestehenden Lebensmittel-, Produktions- und Sozialstandards sichergestellt sein - ohne Wenn und Aber!", so Agrarlandesrätin Verena Dunst und Landwirtschaftskammerpräsident Franz Stefan Hautzinger am 02. März 2016 in einer gemeinsamen Pressekonferenz im Bauernladen „altes Kaufhaus“ von Regina Rokob in Großhöflein.
Regina Rokob wollte wissen, wo´s herkommt – unser Essen. Deshalb hat sie sich vor zwei Jahren entschlossen, einen Bauernladen in Großhöflein zu eröffnen. Der Name „altes Kaufhaus“ lehnt sich an die früheren Eigentümer und deren „Kaufhaus“ an und wird als Bauernladen weitergeführt. Nach dem Motto regional-saisonal-verantwortungsvoll-natürlich wird 2-mal wöchentlich eine kleine, aber feine Palette an Produkten aus der nächstgelegenen Umgebung und vom eigenen landwirtschaftlichen Betrieb angeboten. Dazu Agrarreferentin Landesrätin Verena Dunst: „Genau das ist unsere Philosophie, denn wir wollen diese hohen Qualitätsstandards bei den heimischen Lebensmittel. Dafür brauchen wir eine Landwirtschaft, die sich über Qualität und nicht über hormongestützte Massentierhaltung bzw. genmanipulierte Getreidesorten definiert. Die Burgenländerinnen und Burgenländer haben ein Recht darauf, zu erfahren, was in ihren Lebensmittel an Hormonen und Pestiziden enthalten ist und ob genveränderte Sorten verwendet wurden. Es ist für mich als Konsumentenschutzlandesrätin deshalb selbstverständlich, dass wir die Informationspflicht weiter ausbauen und nicht durch den ‚Welthandel‘ einschränken lassen.
Unsere heimischen Landwirtschaftsbetriebe, so Dunst weiter, die mit höchsten gesetzlichen Auflagen und Standards im Naturschutz, im Boden- und Gewässerschutz, aber auch im Tierschutz Lebensmittel produzieren, haben nur bei gleichen Produktionsbedingungen Chancen, am heimischen und ausländischen Markt bestehen zu können: „Unser Prinzip mit Blickrichtung Freihandelsabkommen (TTIP) lautet daher, Vorsorge, statt Nachsorge! Stoffe, die als gesundheitsgefährdend gelten, dürfen nicht zugelassen werden, denn wenn die Gesundheitsgefährdung bereits eingetreten ist, ist es zu spät! Daher ganz klar: Stoffe, deren Risiken auf Mensch, Tier und Umwelt nicht zu 100% geklärt sind, dürfen nicht auf den Markt kommen! Für jeden Stoff muss nachgewiesen werden, dass von ihm keine Beeinträchtigungsgefahren ausgehen, bevor er zugelassen werden kann. So lange noch begründete Bedenken vorliegen, darf keine Zulassung erfolgen!“
Pressefoto zum Download:TIPP - Altes Kaufhaus
Bildtext: Für Agrarlandesrätin Verena Dunst, Landwirtschaftskammerpräsident Franz-Stefan Hautzinger und Regina Rokob vom Bauernladen „altes Kaufhaus“ in Großhöflein stehen rund um das TTIP-Abkommen die heimische, qualitativ hochwertige Landwirtschaft, die Regionalität und die Herkunft im Fokus
Bildquelle: Bgld. Landesmedienservice
Fercsak Hermann, 01. März 2016
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