Die gesetzlich vorgeschriebene technische Prüfung von Kraftfahrzeugen ist für die Verkehrssicherheit äußerst wichtig. Die näheren Bestimmungen dafür sind im Kraftfahrgesetz (KFG) definiert. Die Werkstätte der Fa. Pfnier dient seit dem Jahr 2007 als Landesprüfstelle. Damit KFZ-Überprüfungen und Genehmigungen noch effizienter durchgeführt werden können wurde diese Einrichtung nunmehr um eine neue Prüfhalle mit modernster technischer Ausstattung erweitert. Der Ausbau der Prüfhalle begann in den Jahren 2012/2013 und wurde vor kurzem abgeschlossen. Pro Jahr finden landesweit rund 2.000 KFZ-Überprüfungen- und Genehmigungen statt. „Im Hinblick auf die bevorstehende kalte Jahreszeit und die damit verbundenen Straßenverhältnisse, möchten wir die Wichtigkeit unserer Landesprüfstellen und deren Aufgaben im Bereich der KFZ–Überprüfungen nochmals verstärkt ins Bewusstsein der Burgenländerinnen und Burgenländer rücken. Die neue Prüfhalle der Fa. Pfnier leistet einen entscheidenden Beitrag zur erfolgreichen Abwicklung im burgenländischen KFZ-Prüfwesen“, betonte die zuständige Referentin der Burgenländischen Landesregierung Landesrätin Verena Dunst am 07. November 2014 in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit WHR DI Christian Schügerl, Leiter Hauptreferat Sicherheits- und Umwelttechnik beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Ing. Dieter und Regina Pfnier sowie Werkstattleiter Werner Woschitz in der neuen Prüfhalle in Stoob-Süd.
Sachverständige des Landes prüfen in angemieteten Werkstätten Kraftfahrzeuge auf ihre Verkehrssicherheit und führen Genehmigungen durch. Dabei werden Fahrzeug-Einzelgenehmigung gemäß § 28 b KFG, § 31 und 34 KFG und Genehmigungen von Änderungen bei Kraftfahrzeugen gem. § 33 KFG erteilt. Die Werkstätte der Fa. Pfnier dient seit dem Jahr 2007 als Landesprüfstelle und wurde nun um eine moderne Prüfhalle erweitert, damit Prüfungen noch besser durchgeführt werden können. Jeden 2. Donnerstag sind Bedienstete des Amtes der Landesregierung vor Ort, um Anliegen bearbeiten zu können. Die Prüfstelle der Fa. Pfnier ist auch als Prüfstelle gem. § 57 a, als so genannte „Pickerlwerkstätte“, zugelassen.
Im Bereich Kraftfahrwesen des Hauptreferats Sicherheits- und Umwelttechnik der Abteilung 8 beim Amt der Burgenländischen Landesregierung werden Fahrzeuge, die in Einzelfertigung oder Kleinserien gefertigt wurden bzw. Importfahrzeuge genehmigt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Genehmigung von Änderungen an Fahrzeugen, wenn dies für die Verkehrs- und Betriebssicherheit relevant ist. Um diese Tätigkeiten durchführen zu können, hat das Amt der Burgenländischen Landesregierung 5 Prüfstellen als Vertragspartner, die regional gestreut sind, angemietet. Diese befinden sich in Neusiedl am See, Eisenstadt, Stoob Süd, Loipersdorf und Rudersdorf. Dazu WHR DI Christian Schügerl: „Um längere Wartezeiten hinsichtlich der Prüfungs- und Genehmigungsdurchführungen zu vermeiden, soll auch in Zukunft das System der Voranmeldung beibehalten werden. Dies hat den Vorteil, dass der Sachverständige schon bei der Terminvergabe eine Erstberatung durchführen kann, welche Änderungen genehmigungsfähig bzw. welche Unterlagen dazu erforderlich sind.“ Nähere Auskünfte und Terminvereinbarungen dazu, sind telefonisch unter 057/600/6200 in Erfahrung zu bringen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die besondere Überprüfung von Fahrzeugen gemäß § 56 KFG. Hier werden Fahrzeuge, bei denen eine mangelnde Verkehrszuverlässigkeit festgestellt wurde, von der Bezirkshauptmannschaft vorgeladen und von Amtssachverständigen überprüft. Ebenso werden stichprobenartig Fahrzeuge vorgeladen, die älter als 12 Jahre sind und erfahrungsgemäß überdurchschnittlich schwere Mängel aufweisen. Auch diese Überprüfungen finden für den Bezirk Oberpullendorf bei der Fa. Pfnier statt. Des Weiteren liegt die neue Prüfstelle auch für die Kontrolle des Schwerverkehrs an der B 50 äußerst günstig. Dabei werden Fahrzeuge bei geplanten Schwerpunktaktionen von der Exekutive angehalten und von Sachverständigen geprüft. In schweren Mängelfällen wird das Kennzeichen unmittelbar entzogen! „Der Vorteil hier in der Halle liegt darin, dass die Prüfung bei jeder Witterung erfolgen kann. Eine Prüfung mit einem Prüfzug ist nämlich bei Regen, Schnee und bei Fahrzeugen mit geringer Bodenfreiheit nicht möglich. Außerdem können die Fahrzeuge über der Prüfgrube mit Bremsprüfstand und sonstigen Geräten genauer überprüft werden“, so Ing. Dieter Pfnier.
Pressefotos zum Downloaden: KFZ Prüfwesen 1, 2
Bildtext: Landesrätin Verena Dunst, WHR DI Christian Schügerl, Abteilung 8 – Leiter Hauptreferat Sicherheits- und Umwelttechnik, Ing. Dieter und Regina Pfnier sowie Werkstattleiter Werner Woschitz in der neuen Prüfhalle in Stoob-Süd
Bildquelle: Bgld. Landesmedienservice
Fercsak Hermann, 07. November 2014
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