Wie bereits Anfang Oktober 2015 angekündigt, wurden von Agrarreferentin Landesrätin Verena Dunst zur Sicherung des Fortbestands des Uhudlers im Südburgenland 3 Schritte eingeleitet. „Das Bundesamt für Weinbau wurde beauftragt, zulässige Uhudler-Rebsorten zu identifizieren. Das sind Rebsorten, die Kreuzungen mit der Edelrebe Vitis vinifera darstellen und damit nach EU Recht dauerhaft zulässig sind. Die Ergebnisse liegen jetzt vor und sie sind viel besser als erwartet. 10 Rebsorten können legal angebaut werden. 3 davon sind im Burgenland gängige Sorten. Die entsprechende Änderung der Burgenländischen Weinbauverordnung ist in Vorbereitung“, so Agrarreferentin Landesrätin Verena Dunst im Rahmen der Auftaktveranstaltung Masterplan „Land und Leben“ in Stegersbach, wo die Entwicklungsperspektiven für den Bezirk Güssing mit dem Schwerpunkt Uhudler Land zur Diskussion standen.
Weiters wurde die Kanzlei Dax & Partner beauftragt, die rechtlichen Möglichkeiten genau zu erheben und hat darüber nun eine dementsprechende Expertise verfasst. Insbesondere wurden dabei die juristischen Möglichkeiten der Klassifizierung in der Burgenländischen Weinbauverordnung, die Frage des Obstweins und die Möglichkeiten der Intervention auf EU-Ebene diskutiert. Zusätzlich erfolgte eine Intervention bei Phil Hogan, EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, und die Suche nach Verbündeten in anderen EU-Ländern. Dunst dazu: „Das lässt sich als Prozess nicht so leicht abschätzen, aber es gibt offenbar in der Kommission kein Interesse, den Uhudler zu blockieren, wenn die weinproduzierenden Länder hier einen Vorstoß unternehmen. Es ist allerdings Aufgabe von Bundesminister Rupprechter diesen Vorstoß in Umsetzung des 6 Parteien Antrags im Parlament zu unternehmen.“
Die Uhudler WinzerInnen, so Dunst weiter, haben sich - vor Bekanntwerden der Tatsache, dass sie nun 10 Sorten legal anbauen dürfen - offenbar mehrheitlich für die rechtlich unsichere Obstwein-Variante entschlossen. Das steht ihnen selbstverständlich frei. Nachdem für die Umsetzung des Obstweins Bundesminister Rupprechter verantwortlich ist, wäre dieses Ansuchen direkt an ihn heranzutragen. Die Änderung des Österreichischen Weingesetzes ist eine Bundesangelegenheit und muss daher vom Parlament beschlossen werden. Das Parlament hat bereits im Frühjahr den Herrn Bundesminister in einem 6 Parteien Antrag aufgefordert, bei der Europäischen Union Schritte zur Absicherung des Uhudlers einzuleiten. Dazu ist nach derzeitigem Wissensstand nichts unternommen worden.
„Es liegt daher beim Herrn Bundesminister, das Parlament zu überzeugen, zur Obst-Klassifizierung einzelner Rebsorten zuzustimmen. Aufgrund der Ergebnisse des von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens geht jedoch hervor, dass die Obst-Variante auf juristisch fragwürdigen Beinen steht und dass letztlich die Gerichte klären müssen, ob diese Idee hält, was sie verspricht. Um daher unabhängig vom Obst-Wein die Produktion von echtem Uhudler-Wein dauerhaft abzusichern, werden in den nächsten Wochen die nach EU-Recht zulässigen 10 Rebsorten in die burgenländische Weinbauverordnung aufgenommen werden. Damit steht es allen WinzerInnen in Zukunft frei, Uhudler-Wein auf rechtlich gesicherter Basis zu produzieren und zu verkaufen. Im Sinne des Konsumentenschutzes muss sichergestellt werden, dass eine klare Unterscheidung von Wein und Obstwein für die KonsumentInnen möglich ist, damit es hier zu keiner Verwechslung kommen kann.
Pressefotos zum Downloaden: Uhudler Land 1,2, 3
Bildtext: HR DI Helmut Gangl, Bundesamt für Weinbau, Agrarreferentin Landesrätin Verena Dunst und Mag. Werner Dax, Kanzlei Dax & Partner, leiteten Schritte zur Fortbestandssicherung des Uhudlers im Südburgenland ein
Bildquelle: Bgld. Landesmedienservice
Fercsak Hermann, 11. Dezember 2015
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