Vereinsfunktionäre vor Haftungen schützen

Vereinsfunktionäre vor Haftungen schützen

Landesweite Workshopreihe soll Funktionäre über rechtliche Rahmenbedingungen für Vereine und Haftungsfragen informieren

Eine neue Informationsreihe für Vereine stellte Landeshauptmann Hans Niessl heute, Montag, gemeinsam mit Rechtsanwalt Mag. Wolfgang Rebernig und Bezirkshauptmann Mag. Martin Huber vor. In fünf halbtägigen Workshops an verschiedenen Orten im Land sollen burgenländische Vereine und Funktionäre über rechtliche Rahmenbedingungen für Vereine informiert werden. „Vereine und Freiwillige erfüllen eine wichtige gesellschaftspolitische Funktion. Einen Verein zu führen, ist jedoch eine große Herausforderung. Das Vereinsrecht und die finanztechnischen Regelungen werden immer komplizierter. Wir wollen die Funktionäre deshalb kompetent aus erster Hand über Rechtsfragen informieren und sie damit vor möglichen – auch persönlichen – Haftungen schützen“, sagte Niessl. In den nächsten Tagen erhalten die Vereine Einladungen zu den Workshops; der Auftakt erfolgt am 26. April in der St. Martins Therme & Lodge in Frauenkirchen, ein weiterer findet am 17. Mai in Stegersbach statt.

Rechtliche Rahmenbedingungen immer komplizierter
Rund 4.900 registrierte Vereine gibt es im Burgenland, mehr als 15 % davon sind Sportvereine. Viele sind zu Unternehmen, manche zu Arbeitgebern mit fixen Angestellten geworden. Obwohl in der Regel freiwillig und unentgeltlich gearbeitet wird, gilt es, rechtliche Vorschriften einzuhalten. Besonders der Betrieb von Kantinen, die Abhaltung von Veranstaltungen, bei denen oft große Umsätze im Spiel sind und Steuern abzuführen sind, die Sicherheit oder die Abgeltung von Leistungen unterliegen strengen Bestimmungen – die den Vereinen nicht immer vollinhaltlich bekannt und für Laien nur schwer zu durchschauen sind. „Die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Regelungen und das Vereinsrecht haben sich in den letzten Jahren stark verändert, diese Änderungen sind aber bei den Funktionären aber noch nicht allesamt angekommen“, weiß RA Mag. Wolfgang Rebernig, der für die Workshops gewonnen werden konnte. „Wir wollen zeigen, wie in der Praxis mit einfachen Methoden grobe Fehler vermieden werden können, die für Sportfunktionäre sehr schnell zu persönlichen Haftungen und zu Nachzahlungen führen können“.

Was muss genehmigt werden
Worauf es vor allem bei Sportveranstaltungen und in der Vereinsführung ankommt, weiß als ehemaliger Fußballer bestens auch Bezirkshauptmann Mag. Martin Huber; er gibt ebenfalls sein Wissen bei den Workshops, mit besonderer Berücksichtigung von Sportvereinen, weiter. „Häufig gestellte Fragen sind etwa, wie eine Veranstaltung zu organisieren ist, ob ein Sportfest polizeilich überwacht werden muss, ob Straßensperren notwendig, welche Unterlagen für eine Bewilligung erforderlich sind, was genehmigungspflichtig oder, ob der Kantinenbetrieb ein freies Gewerbe ist – über all das werden wir in den Workshops genau informieren und auch Musterunterlagen beistellen“. Als Vortragende wird auch Mag. Ulrike Zschech, Referatsleiterin für Öffentliche Sicherheit, Gemeinden und Verkehrsrecht an der BH Neusiedl am See und in dieser Funktion auch verantwortlich für das Nova Rock, mit ihrem Praxiswissen zur Verfügung stehen.

 

Für den Inhalt verantwortlich:
Hans-Christian Siess
Landesmedienservice
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