Vier Masernfälle im Burgenland – Vollständige Impfung schützt

Appell: Bei Verdacht auf Masern nicht ohne Anmeldung zur Ärztin/ zum Arzt - burgenländische Ärzte und Ärztinnen bieten außerdem kostenlose Masern-Impfung an 

Wie bereits in mehreren anderen Bundesländern wurden auch im Burgenland vier Maserninfektionen bestätigt. Die erkrankten Personen wurden von den Gesundheitsbehörden per Bescheid abgesondert, Kontaktpersonen wurden ermittelt und auf ihren Impfstatus überprüft. Da es sich bei Masern um eine schwerwiegende Infektionskrankheit mit hohen Komplikationsraten handelt, sind ein ausreichender Impfschutz mit zwei Teilimpfungen sowie das richtige Verhalten beim Verdacht auf eine Masernerkrankung wichtig: Daher sollte man bei Masernverdacht nie unangemeldet zur Ärztin bzw. zum Arzt und auch nicht in eine Ambulanz gehen, sondern immer vorher anrufen und den Masernverdacht mitteilen, um andere Patientinnen und Patienten nicht anzustecken. Das Land Burgenland appelliert weiters an alle Burgenländerinnen und Burgenländer: Schützen Sie sich und Ihre Kinder mit einer vollständigen Masernimpfung (2 Teilimpfungen), holen Sie gegebenenfalls die zweite Teilimpfung nach und lassen Sie bei Unsicherheit ihren Impfstatus bestimmen. Der Impfstoff und die Impfung sind kostenlos!

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten beim Menschen. Fast alle Menschen ohne entsprechenden Immunschutz erkranken nach einem Kontakt mit dem Virus. Insbesondere bei Kindern unter fünf Jahren (und Erwachsenen über 20 Jahren) können Masern zu schweren Komplikationen führen. Dazu gehören Mittelohrentzündungen, Lungenentzündungen und Durchfälle, seltener auch eine Gehirnentzündung und es kann zu Spätfolgen kommen.

Zur Eindämmung einer weiteren Verbreitung dieser Infektionskrankheit können Kontaktpersonen daher per Bescheid – je nachdem, ob ein vollständiger Impfschutz vorliegt oder nicht – behördlich verkehrsbeschränkt oder als Hochrisiko-Kontaktpersonen sogar abgesondert werden. Zudem kann die Gesundheitsbehörde ein Kind bei fehlendem Masernschutz im Fall des Kontaktes mit einer an Masern erkrankten Person laut Epidemiegesetz bis zu 21 Tage von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergarten, Schule, Hort, etc. ausschließen. 

Personen mit vollständiger Masern-Impfung sind lebenslang vor Ansteckung geschützt und müssen daher nicht abgesondert werden. 

Personen mit unvollständigem Impfschutz (die also nur 1 Teilimpfung haben) können innerhalb von 72 Stunden nach dem Kontakt mit Erkrankten eine sogenannte Abriegelungsimpfung erhalten. Diese Impfung ist kostenlos bei allen Haus- und Fachärztinnen bzw. allen Haus- und Fachärzten erhältlich. 

WICHTIG bei Symptomen: 

Wenn Sie an sich oder Ihrem Kind Symptome entdecken, die auf eine Maserninfektion hindeuten:

  • Gehen Sie NICHT ohne Anmeldung zu Ihrer Haus- oder Fachärztin bzw. Ihrem Haus- oder Facharzt. Rufen Sie unbedingt vorher an, um eine Ansteckung anderer Personen im Warteraum zu vermeiden. Sie erhalten einen Termin bzw. eine gesonderte Behandlung.
  • Auch für Ambulanzen gilt: NICHT ohne Anmeldung! Rufen Sie vor dem Aufsuchen einer Ambulanz oder Kinderambulanz im jeweiligen Krankenhaus an und weisen Sie auf Ihren Masernverdacht hin, um eine Ansteckung anderer wartender Personen zu vermeiden. Sie erhalten einen Termin bzw. eine gesonderte Behandlung. 
  • Bei Auftreten einer Masernerkrankung informieren Sie bitte etwaige besuchte pädagogische Einrichtungen oder Ihre Arbeitskollegen.

Masernimpfung zum Selbstschutz und zum Schutz anderer dringend empfohlen

Durch die zweiteilige MMR (Mumps-Masern-Röteln)-Impfung werden Kinder, aber auch Erwachsene wirksam und vor allem lebenslang vor Masern geschützt. Empfohlen wird die Impfung ab dem vollendeten neunten Lebensmonat. Personen, die nur eine Masern-Teilimpfung bekommen haben, können die zweite Teilimpfung jederzeit im Rahmen des „erweiterten Kinderimpfprogrammes" bei der Haus- oder Fachärztin bzw. beim Haus- oder Facharzt nachholen. Der Impfstoff und die Impfung sind kostenlos!

Personen, die sich gegen Masern impfen lassen möchten oder sich im Unklaren über ihren Impfstatus sind, erhalten bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, aber auch in den Apotheken im Burgenland eine ausführliche Beratung zu den für sie persönlich empfohlenen Impfungen.

Informationen

Bei Symptomen sowie für Erstinformationen stehen der Ärztenotdienst unter 141 sowie die kostenlose Gesundheitsberatung 1450 zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Masernimpfung gibt es auf der Internetseite https://www.burgenland.at/news-detail/masern/  

Allgemeine Informationen zu Übertragbarkeit, Symptomen und Behandlung von Masern gibt es auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Uebertragbare-Krankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/Masern.html

Eisenstadt, 02. Februar 2024

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