Chancengleichheitsgesetz bringt mehr Rechte und Leistungen für Menschen mit Behinderung
Alle Menschen sind gleich – unabhängig davon, ob sie eine Beeinträchtigung haben oder nicht. Für all diese Menschen, alleine im Burgenland leben mehr als 21.000 Personen mit einer Behinderung, tritt ab sofort das Chancengleichheitsgesetz in Kraft, das einen Meilenstein für mehr Lebensqualität für Menschen mit Behinderung darstellt. Denn: Menschen mit Beeinträchtigung soll dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben massiv erleichtert werden. Sie sollen den gleichen Zugang zu allen Lebensbereichen haben wie Menschen ohne Behinderung. Die Basis für das Chancengleichheitsgesetz stellt das Regierungsprogramm 2020 bis 2025 der Burgenländischen Landesregierung dar, das sich zum Ziel gesetzt hat, die Chancen von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens teilzuhaben zu stärken und auszubauen. Ein selbst bestimmtes Leben soll hiermit ermöglicht werden.
Neu im Gesetz ist der Ersatz für Fahrtkosten, die Wohnbegleitung und die Angehörigenentlastung. Bereits bisher bestehende Leistungen wurden zum Teil überarbeitet und optimiert. Die Mehrleistungen spiegeln sich auch im Budget wider, das um zehn Millionen auf 80 Millionen erhöht wurde.
Das neue Chancengleichheitsgesetz
Bereits bestehende, bisher im Sozialgesetz geregelte Leistungen, wurden ins neue Chancengleichheitsgesetz übernommen, an die aktuellen Bedürfnisse angepasst und verbessert. Ein Beispiel ist die Ausweitung der Schulassistenz und die Soziale Rehabilitation: neben der Anstellung bei den Sozialen Diensten Burgenland bekommen die Schulassistenten zumindest den burgenländischen Mindestlohn bezahlt. Bei der Sozialen Rehabilitation wurde der Kreis der Empfänger ausgeweitet: bisher konnten diese nur begünstigte Menschen mit Behinderung in Anspruch nehmen.
Erweitert wurde auch das Angebot bei der Persönlichen Assistenz. Hier gilt seit 1. Februar 2024 die Harmonisierung mit dem Bund. Waren bisher Personen ab Pflegestufe 3 anspruchsberechtigt, sind dies nun auch Personen ab einem Behinderungsgrad von 50 Prozent. Der Bezugszeitraum wird mit 14 bis 85 Jahre festgesetzt. Das Stundenausmaß wird von 160 auf maximal 300 Stunden angehoben. Auch sie können bei den Sozialen Diensten Burgenland angestellt werden und erhalten den burgenländischen Mindestlohn bezahlt.
Neu festgeschrieben ist im Chancengleichheitsgesetz die Wohnbegleitung. Sie unterstützt Betroffene dabei, den eigenen Haushalt dauerhaft selbstständig zu führen. Das kann nach einem stationären Aufenthalt sein oder präventiv, um einen stationären Aufenthalt abzuwenden oder aufzuschieben.
Jeder Mensch hat Recht auf Arbeit
Das neue Chancengleichheitsgesetz erhöht in Zukunft die Durchlässigkeit am Arbeitsmarkt. Denn: Jeder Mensch, ob mit oder ohne Behinderung, hat das Recht auf Arbeit. Arbeiten ist nämlich mehr als nur Geld zu verdienen. Arbeiten bedeutet sinnvolle Beschäftigung, persönliche Entwicklung und Inklusion in der Gesellschaft. Menschen, die im Berufsleben stehen, können ihr Leben selbstbestimmt und nach den eigenen Vorstellungen gestalten. Zusammengefasst kann gesagt werden: Allen Menschen sollen die gleichen Chancen möglich sein.