Wer eine Reise unternimmt, braucht ein gültiges Reisedokument
Ein wichtiger Tipp für alle, die noch einen Urlaub im Ausland planen: Kontrollieren Sie ihren Reisepass, ob dieser noch gültig ist. Denn ohne gültigem Reisedokument verweigern einige Länder die Einreise, andere wiederum akzeptieren einen bis zu fünf Jahre abgelaufenen Reisepass. Obwohl im Schengen-Raum die Grenzkontrollen gefallen sind, ist ein Reisedokument, sprich ein Reisepass oder ein Personalausweis, mitzuführen. Der Führerschein ist kein Reisedokument und wird auch nicht als solches akzeptiert.
Der Antrag auf einen neuen Reisepass kann österreichweit, unabhängig vom Wohnort in jeder Bezirkshauptmannschaft oder in Statutarstädten im Magistrat gestellt werden – jedoch benötigt man dazu einen Termin, online oder telefonisch.
Und wenn sich ein Termin nicht mehr ausgeht? Der Urlaub schon vor der Tür steht? – wie es der Südburgenländerin Yvonne Mercsanits passiert ist. Sie hatte aber Glück im Unglück – eine Mitarbeiterin der BH Oberwart half ihr unbürokratisch weiter und nahm ihren Antrag ausnahmsweise auch ohne Termin entgegen, wofür sich die Südburgenländerin nun auch recht herzlich bedankte und den Einsatz der BH-Mitarbeiterin lobte.
Schnell zum neuen Reisedokument
Der Fall Yvonne Mercsanits stellt eine Ausnahme dar. Im Fall eines „abgelaufenen“ Reisepasses stehen einem drei Möglichkeiten zur Verfügung: den „normalen“ Reisepass erhält man innerhalb von fünf Arbeitstagen, zudem gibt es noch den „Express“-Reisepass, der innerhalb von zwei bis drei Tagen zugestellt wird und den Ein-Tages-Reisepass mit einer Zustellung innerhalb eines Tages. In besonders dringenden Fällen wird ein zeitlich befristeter Notpass direkt bei der Passbehörde ausgehändigt. Und im Fall, dass einem erst kurz vor Abflug auffällt, dass der Reisepass ungültig ist, besteht auf den Flughäfen Schwechat und Graz die Möglichkeit, einen Reiseausweis, der nur für die besagte Reise und das nur innerhalb der EU Gültigkeit hat, ausstellen zu lassen. Das Bürgeramt kann geeignete Nachweise verlangen, wie etwa das Flugticket oder andere Reiseunterlagen. Vorsicht, nicht alle Länder akzeptieren einen Notpass.
Außerhalb der Amtsstunden kann der Notpass auch am Wochenende und Feiertagen bei folgenden Stellen beantragt werden:
Bei der Rufbereitschaft des Journaldienstes oder bei dem Bereitschaftsdienst der Bezirkshauptmannschaft
In Wien: Rathauswache im Rathaus
In Linz: Feuerwehr der Stadt Linz
Zusätzlich gibt es am Flughafen Schwechat und Graz die Möglichkeit, einen Notpass zu beantragen
Was brauche ich für einen neuen Reisepass?
- Alter Reisepass
- Geburtsurkunde, falls im alten Pass kein Geburtsort eingetragen ist
- Kein Reisepass vorhanden oder mehr als fünf Jahre abgelaufen: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und amtlichen Lichtbildausweis oder ein Identitätszeugnis mit amtlichen Lichtbildausweis
- Bei Eintragung eines akademischen Grades: entsprechendes Dokument
- Namensänderung (Heirat oder Scheidung): entsprechende Dokumente und Staatsbürgerschaftsnachweis
- 1 Passbild, dieses muss den ICAO-Kriterien ( www.passbildkriterien.at ) entsprechen und darf nicht älter als sechs Monate sein.
Wichtig: AntragsstellerIn muss beim Passamt persönlich erscheinen
Zuständige Stellen im Burgenland
- Die Bezirkshauptmannschaften
- In Statutarstädten (Eisenstadt und Rust) der Magistrat
Kontaktnummern der Bezirkshauptmannschaften im Burgenland und Online-Terminkalender:
- Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See
https://www.etermin.net/bezirkshauptmannschaft_neusiedl_am_see oder telefonisch unter 057 600 4296
- Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung
https://www.etermin.net/bezirkshauptmannschaft_eisenstadt_umgebung oder telefonisch unter 057 600 4111
- Bezirkshauptmannschaft Mattersburg
https://www.etermin.net/bezirkshauptmannschaft_mattersburg oder telefonisch unter
057 600 4300
- Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf
https://www.etermin.net/bezirkshauptmannschaft_oberpullendorf oder telefonisch unter
057 600 4412
- Bezirkshauptmannschaft Oberwart
https://www.etermin.net/bezirkshauptmannschaft_oberwart oder telefonisch unter
057 600 4591 oder 057 600 4563
- Bezirkshauptmannschaft Güssing
https://www.etermin.net/bezirkshauptmannschaft_güssing oder telefonisch unter
057 600 4691
- Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf
https://www.etermin.net/bezirkshauptmannschaft_jennersdorf oder telefonisch unter
057 600 4700
- Magistrat der Freistadt Eisenstadt
telefonisch unter 02682 705 155 oder 02682 705 156
- Magistrat der Freistadt Rust
telefonisch unter 02685 202 oder post(at)rust.bgld.gv.at