Wer will mich?
Sie sind einfach zum Verlieben – die kleinen Katzenbabys, denen man immer wieder begegnet. Vorwiegend handelt es sich bei den Katzenkitten um Streunerkatzenbabys. Obwohl in Österreich Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen besteht, halten sich nicht alle Katzenbesitzer daran. Und dann kommt es eben zu der Situation, dass sich gerade Mitten in der schönsten Zeit des Jahres die Meldungen von gesichteten Streunerkatzenbabys häufen. Die meisten sind erst ein paar Wochen alt, sehr verspielt – und so bekommt man vielerorts Katzen zu sehen, wo sie sonst nur vermutet werden.
Katzenkinder erregen die Aufmerksamkeit von Katzenfreunden, aber auch von Nachbarn, die sich durch ihre Anwesenheit gestört fühlen. „Auch heuer wieder hat das Land Burgenland gemeinsam mit den Gemeinden und den ansässigen Tierärztinnen und Tierärzten es ermöglicht, durch die Vergabe von Kastrationsgutscheinen, die in den Gemeinden erhältlich sind, streunende Katzen zu kastrieren, um ein weiteres Vermehren dieser Tiere zu verhindern“, betont Tierschutzombudsfrau Gabriele Velich. Zahlreiche Organisationen, aber auch viele Katzenliebhaber vor Ort engagieren sich bei diesen Aktionen.
Dabei werden die wilden Katzen mittels Lebendfallen eingefangen, zur Tierärztin/zum Tierarzt gebracht, kastriert, gechipt und wieder in die Freiheit, dort wo sie eingefangen wurden, entlassen.
Streunerkatzenbabys landen oft im Tierheim
Um kleinen Kätzchen unnötiges Tierleid zu ersparen, werden diese ebenfalls eingefangen. Sind sie noch jung genug, sind sie noch einfach zu zähmen, und es wird versucht, sie an gute Plätze zu vergeben. Die Praxis hingegen zeigt, dass die Kleinen oftmals aber in einem schlechten Gesundheitszustand sind oder die Mutter verschwunden ist und die Kitten alleine verhungern würden. Die Erfahrung zeigt, dass viele dieser Tiere schließlich im Tierheim oder bei engagierten TierärztInnen landen, die dann zu helfen versuchen. Aufgefundene Tiere müssen der Gemeinde mitgeteilt und tierschutzgerecht versorgt werden. Erst nach 31 Tagen kann die Streunerkatze ins Eigentum an Dritte übertragen werden. "Des Weiteren ist abhängig vom Gesundheitszustand der Tiere wie lange sie tatsächlich in Quarantäne verbleiben müssen, denn immerhin würden immer wieder Katzen mit Krankheiten, wie Katzenschnupfen, oder verfloht, verwurmt und mit Ohrmilben im Tierschutzhaus landen. Diese werden dann adäquat von Tierärztin Barbara Landskorn behandelt“, stellt Dagmar Pieler von der Veterinärdirektion des Landes fest.
Und so ist es auch heuer wieder so weit, dass viele Organisationen völlig überfordert sind mit der hohen Zahl von Babykatzen, die in den Pflegestellen und in den Tierschutzhäusern untergebracht sind und auf ein neues Zuhause warten.
Was viele „Tierfreunde“ immer noch nicht wissen: Freigänger-Katzen müssen per Gesetz kastriert werden. Zudem wird von Seiten der Veterinärdirektion geraten, Freigänger-Katzen chippen und registrieren zu lassen. Wichtig ist vor allem, dass die gechippten Freigänger-Katzen auch registriert werden. Nur so lässt sich der Besitzer einer „verlorengegangenen“ Katze wieder finden.
In der Tierschutzombudsstelle sind viele Anfragen, um Unterstützung eingelaufen, bei den Kastrationen und der Vermittlung zu helfen. „Wenn Sie sich für Kätzchen interessieren, melden Sie sich bitte beim Sonnenhof, im Tierschutzhaus Parndorf oder direkt bei der Tierschutzombudsstelle.
Wer Hilfe beim Einfangen von Streunerkatzebn braucht oder eine Streunerkatze bei sich aufnehmen möchte, erfährt unter der Telefonnummer 057-600/2189 (Tierschutzombudsstelle) von 8-14 Uhr mehr dazu.