Arbeitssuche in einem anderen Mitgliedstaat

  • In der Landesverwaltung werden offene Stellen in der Regel zuerst intern und, falls keine geeigneten Bewerber und Bewerberinnen vorhanden sind, extern ausgeschrieben. Im Bereich der Krankenanstalten des Landes erfolgt die Ausschreibung offener Stellen in der Regel extern und werden diese auf der Homepage www.krages.at/ veröffentlicht. Die Bewerbung erfolgt über das Stellenportal, welches auf der Homepage des Landes Burgenland sowie der Homepage der Burgenländischen Krankenanstalten Gesellschaft m.b.H. verfügbar ist. Offene Stellen im Gemeindedienst werden je nach Stelle intern nachbesetzt oder falls keine interne Nachbesetzung erfolgt extern ausgeschrieben. Bewerbungen können je nach Gemeinde auf unterschiedliche Arten eingebracht werden: Postalisch oder per E-Mail. Die Ausschreibung darf nicht in einer diskriminierenden Weise erfolgen und es ist der für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz mindestens gebührende monatliche Gehalt bekannt zu geben.

  • Bewerber und Bewerberinnen werden ersucht, einen vollständigen Lebenslauf, ein Motivationsschreiben sowie weitere für die Stelle relevante Nachweise zur Eignung ihrer Person für die betreffende Stelle einzureichen oder auf das Onlineportal hochzuladen. Auf der Homepage des Landes Burgenland steht den Bewerbern und Bewerberinnen ein Online-Bewerbungs-Portal zur Verfügung. Für Bewerbungen im Bereich der Landeskrankenanstalten findet sich das Online-Bewerbungs-Portal auf der Homepage der Burgenländischen Krankenanstalten Gesellschaft m.b.H.

  • Die Bewerbungen sind unter Beilage sämtlicher Unterlagen innerhalb der in der Ausschreibung näher bezeichneten Frist nach Veröffentlichung im Landesamtsblatt einzubringen. Maßgebend ist das Datum des Einlangens der Bewerbung (Datum des Eingangsstempels). Der Lauf dieser Frist beginnt mit dem Tag, der der Herausgabe und Versendung des die Ausschreibung enthaltenden Landesamtsblattes für das Burgenland folgt.

    Jeder unbefristeten oder länger als sieben Monate befristeten Erstaufnahme von Gemeindebediensteten hat eine öffentliche Ausschreibung voranzugehen. In der Ausschreibung ist eine Bewerbungsfrist von mindestens zwei Wochen vorzusehen. Die Ausschreibung ist vom Beginn bis zum Ende der Bewerbungsfrist durch Anschlag an der Amtstafel der Gemeinde oder sonst in zweckentsprechender Weise kundzumachen.

  • Mit Ausnahme der Bewerbungsunterlagen und etwaiger Anreisekosten entstehen für die Bewerber und Bewerberinnen keine Kosten.

  • § 4 Burgenländisches Landesbedienstetengesetz 2020,
    § 4 Burgenländisches Landesvertragsbedienstetengesetz 2013,
    §§ 4, 7 Burgenländisches Landesbeamten-Dienstrechtsgesetz 1997,
    §§ 5, 6 Burgenländisches Gemeindebedienstetengesetz 2014,
    §§ 4, 8 Burgenländisches Antidiskriminierungsgesetz sowie interne Richtlinien,
    § 4 Burgenländisches Landes-Gleichbehandlungsgesetz 
    Objektivierungsgesetz

  • Im Landesdienst erfolgt die Aufnahme von Personen für eine befristete oder unbefristete Verwendung als Vertragsbedienstete/r oder Beamte/r sowie die Besetzung leitender Funktionen nach dem Objektivierungsgesetz. Sofern landesgesetzlich nichts anderes bestimmt ist, haben jeder Personalentscheidung eine Stellenausschreibung und ein Objektivierungsverfahren vorauszugehen. Die Zulassung und Auswahl der Bewerber und Bewerberinnen zum Auswahlverfahren erfolgt nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf Grundlage des ausgeschriebenen Profils. Im Landesdienst als auch im Gemeindedienst erfolgt zunächst eine Vorauswahl durch interne oder gegebenenfalls auch externe Personen (externe Fachleute, Gemeindeverband, Personalberatungsbüros). Die verbliebenen Bewerber und Bewerberinnen werden zum Bewerbungsgespräch geladen. Es wird ein Objektivierungsverfahren durchgeführt. Im Bereich der Krankenanstalten des Landes werden sämtliche Auswahlgespräche von der Personalabteilung des jeweiligen Landeskrankenhauses begleitet. Nach Durchführung des Objektivierungsverfahrens wird der/die Erstgereihte zur Einstellung vorgeschlagen. Das Bgld. Objektivierungsgesetz regelt den gesamten Ausschreibungs- und Auswahlprozess. Die Bewerber und Bewerberinnen haben die in der Stellenausschreibung geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen, Auskünfte zur Beurteilung der objektiven Kriterien zu geben und entsprechende Unterlagen rechtzeitig vorzulegen. Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Aufnahme in den Landesdienst oder Besetzung auf den ausgeschriebenen Dienstposten.

  • Die Bewerber und Bewerberinnen werden in das Auswahlverfahren einbezogen, wenn sie die in der Stellenausschreibung ausgeschriebenen Qualifikationen nachweisen können.
    Stellen, die ein Verhältnis besonderer Verbundenheit mit dem Land voraussetzen, dürfen nur Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft zugewiesen werden. Das sind insbesondere Stellen, welche die unmittelbare oder mittelbare Teilnahme an der Besorgung hoheitlicher Aufgaben und die Wahrnehmung allgemeiner Belange des Staates beinhalten. Wenn für eine solche Stelle geeignete Bewerber nicht zur Verfügung stehen, kann vom Erfordernis der österreichischen Staatsbürgerschaft abgesehen werden.

  • siehe andere Felder

  • Post-Adresse:
    Amt der Burgenländischen Landesregierung 
    Abteilung 1 - Personal
    Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt 
    Telefon: 057 600
    Telefax-Nummer: 057 600-2877
    E-Mail-Adresse: post.a1(at)bgld.gv.at

  • Die Bewerbung kann mit der Handy-Signatur elektronisch unterschrieben übermittelt werden (Schaltfläche "Signieren & Senden" am Formularende).
    Wenn keine Handy-Signatur vorhanden ist, kann die Bewerbung auch ohne Signatur übermittelt werden.

  • Einheitlicher Ansprechpartner Burgenland:
    http://eap.bgld.gv.at/Start.aspx 

    Rückfragen bei technischen Problemen und zum Einlangen der Anbringen (Vollständigkeit, Lesbarkeit etc.) sind an die Geschäftsstelle unter der Telefonnummer 057 600 zu richten. 

  • Amt der Burgenländischen Landesregierung
    Abteilung 1 - Personal
    Europaplatz 1
    7000 Eisenstadt
    Telefon: 057 600
    E-Mail: post.a1(at)bgld.gv.at

  • 23.11.2021 10:30

  • Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und Ihren Rechten erhalten Sie auf der Homepage des Landes Burgenland unter https://www.burgenland.at/themen/datenschutz/ auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde oder durch den zuständigen Datenschutzbeauftragten/die zuständige Datenschutzbeauftragte.

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