die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in einer engeren Wahl am 23.10.2022 ermittelt. Auf der Homepage des Landes unter Gemeinderatswahlen 2022-10-02 - Land Burgenland (bgld.gv.at) können alle Wahlergebnisse
leisten können. Daher setzen wir diesen Schritt“, betonte Doskozil. Ab 1. März könne man sich über die Homepage https://www.landesimmobilien-burgenland.at/kontakt anmelden und das Interesse für eine Liegenschaft
unseres Landes.“ Alle Ausschreibungen mit den entsprechenden Ansuchen sind bereits online auf der Homepage der Landes Burgenland abrufbar. Im Bereich Kunst und Kultur bieten sowohl etablierte Ausschreibungen
Regionen und Tourismus zur Umsetzung und Durchführung der Förderung gemäß Waldfondsgesetz auf der Homepage des BMLRT unter https://info.bmlrt.gv.at/themen/wald/waldfonds.html >> Pachtvertrag im Entwurf >>
Informationen zum Anstellungsmodell für betreuende Angehörige bzw. Vertrauenspersonen gibt es auf der Homepage der Soziale Dienste Burgenland: https://www.soziale-dienste-burgenland.at/pflegeberatung/anstel
2012 – Einführung des digitalen Klassenbuches für alle Pflichtschulen im Burgenland 2009 - easy Homepage für die Erstellung von HP von Schulen 2014 - Entwicklung von „webKIGA“ (Applikation für Kinderg
„Fürstliche Sammelleidenschaften" auch heuer wieder zu sehen. Nähere Informationen gibt es auf der Homepage der Burg Güssing. Fotos zum Download: Ausstellungseröffnung Burg Güssing 01 Ausstellungseröffnung
Vorträgen von Expert*innen im Rettungswesen. Weitere Informationen zur Messe finden Sie auf der Homepage: www.signal112.at . Fotos zum Download: Eröffnung Signal112_1 Eröffnung Signal112_2 Eröffnung S
– auch zu den Themen Schenkung/Vererbung eines Tieres, Ein- u. Ausfuhr usw. – finden Sie auf der Homepage des zuständigen Ministeriums : https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/naturschutz/artenhandel
nahmen> www.burgenland.at/natur-umwelt-agrar/umwelt/luftguete/luft-feinstaubmassnahmen/ auf der Homepage des Burgenlandes. In dieser Verordnung werden u.a folgende Verkehrsmaßnahmen festgelegt: • § 4 Maßnahmen