erforderlich, wenn dadurch der Straßenverkehr beeinträchtigt wird. Die Bewilligung ist auf Antrag des Bauführers zu erteilen, wenn die Beeinträchtigung nicht wesentlich ist oder wenn es möglich ist, für die
bzw. auch wichtige, stark ausgelastete Haltestellen. Die Gemeinde Weppersdorf hat den VOR in der Bauführung (Herstellung Fundament, Errichtung des Masten sowie Stromversorgung) unterstützt. Zum Herunterladen