kulturpolitischen Aufträgen der Vertragspartner, betont Lehner: „Schon im Arbeiterkammergesetz ist die Förderung und Vertretung der sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer [...] kommen wir mit diesem Kooperationsvertrag sehr nach.“ Die Kooperation sei ein weiterer Schritt zur Förderung der kulturellen Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es gehe um einen einfachen,