- 15 % Ortsklasse III - 12,5 % Ortsklasse IV - 10 % Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, welcher nach Vorlage der erforderlichen Nachweise sowie einer Vor-Ort-Kontrolle ausbezahlt wird
ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt, eine rückwirkende Genehmigung ist nicht möglich! Der Zuschuss des Landes wird für die Dauer eines Kindergarten- bzw. Schuljahres gewährt und von der Gemeinde