und Burgenländer - unter 26 Jahren (bei Antragstellung) - mit österreichischer Staatsbürgerschaft bzw. EU-Staatsbürgerschaft bzw. Drittstaatsangehörige mit Daueraufenthalt-EU - die an einer österreichischen
Aufgabenbereiche Gemeindeaufsicht Wahlen Instrumente der direkten Demokratie Personenstandswesen Staatsbürgerschaft Religionsaustritte Vollstreckung von Gemeindebescheiden Befreiung von der Kindergartenpflicht
Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, am Stichtag (29. Oktober 2024) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und in einer Gemeinde des Burgenlandes seinen