Abteilung 9 - EU, Gesellschaft und Förderwesen Referat Zentrales Fördercontrolling Hauptreferat Wohnbauförderung Hauptreferat EU-Förderwesen Hauptreferat Gesellschaft Hauptreferat Sozial- und Klimafonds Gruppe
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Interessenten müssen ihren Hauptwohnsitz im Burgenland und Anspruch auf die burgenländische Wohnbauförderung haben. Zudem darf der Wohnungs- oder Hauswerber keine sonstigen Objekte zur Deckung des Wohnbedarfes
sorgen müsse, dass jeder sich das Wohnen leisten könne: „Im Burgenland gibt es einerseits die Wohnbauförderung für Einfamilienhäuser und andererseits für die Wohnbaugenossenschaften für den Bau von Wohnungen
mit der der Umstieg von fossilbetriebenen auf alternative Heizanlagen gefördert wird. „Die Wohnbauförderung und der Ökoenergiefonds des Landes haben sich zu einem starken Hebel einer aktiven Klimasch
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