Wärmepumpe mit Niedertemperatursystem jeweils 200 Euro. In Summe kann somit ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von 3.400 Euro gewährt werden. Für die Errichtung einer PV-Anlage kann aufgrund geltender Richtlinien
öffentlichen Verkehrsmitteln Die jährliche maximale Förderung beträgt 850 Euro. Es handelt sich um einen Zuschuss, welcher einmalig im Nachhinein nach Vorlage der erforderlichen Nachweise ausbezahlt wird. Nachweise