des vorangegangen Kalenderjahres. Vom Jahresbruttobezug einschließlich aller Sonderzahlungen und Zuschüsse werden gesetzliche Versicherungsbeiträge, Werbungskosten und die Lohnsteuer abgezogen. Einkomme
Euro Stufe 3 (25%) 1,13 Euro 1,18 Euro 1,30 Euro 1,40 Euro Es handelt sich um einen regelmäßigen Zuschuss des Landes Burgenland. Die Förderung wird längstens auf die Dauer eines Kindergarten- bzw. Schuljahres