Klimaschutz entwickelt. Seit der Gründung wurden über den Fonds rund 33 Mio. Euro ausgeschüttet. Alleine im Jahr 2019 konnten wir bereits 890 Anträge mit einer Fördersumme von 1,2 Mio. Euro für die bur
Alltagsprozess voll eingebunden sind. Doch damit Integration tatsächlich passieren kann, sind nicht alleine jene Menschen gefordert, die sich in eine Gesellschaft integrieren wollen, sondern es bedarf auch
nehmen damit die Rolle des bedeutendsten Veranstalters für Kabarett und Kleinkunst im Burgenland ein. Allein in der abgelaufenen Saison nahmen bei 23 Vorstellungen 11.500 BesucherInnen an den fünf Bühnen der
des Vorjahres habe die Aktion 1.500 Langzeitarbeitslosen über 50 Jahre einen neuen Job gebracht, allein im Bezirk Oberwart seien es in der Pilotphase 141 gewesen; durch den Jobbonus sei mit bis zu 160
biologische Bewirtschaftung umgestellt. Heute hat die Farm mit ihrer Kreislaufwirtschaft ein Alleinstellungsmerkmal im Burgenland und ist die einzige Bio-Straußenfarm in Österreich. „Alle, die beim Bio-In
eit von Beruf und Familie von elementarer Bedeutung. Das gilt vor allem mit Blick auf die AlleinerzieherInnen“, so Dunst. Im Burgenland liegt die Betreuungsquote der 3-5-Jährigen bei 100 Prozent. Das bedeutet
wichtig sein. „Auf diesem Weg zur Doppik werde ich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nicht alleine lassen. Wir werden diesen Weg gemeinsam gehen“, kündigt Eisenkopf auch in diesem Bereich Unterstützung
in der Bildung. Mit dem Projekt „Vereinbarkeit als Konzept“ werden WiedereinsteigerInnen, AlleinerzieherInnen mit Betreuungspflichten, die ihre Karenzzeit planen bzw. auch neue Vereinbarkeitsmodelle planen
Aktivitäten erlassen hat. Der Wirkungsbereich beschränkt sich im Unterschied zur Bundesgesetzgebung nicht allein auf die Förderung von Kunst, sondern ausdrücklich auf den gesamten Kulturbereich. Der Geltungsbereich
erforderlich Ein anderes gefördertes Objekt darf nicht im Alleineigentum oder zu mehr als 50 % im Miteigentum stehen. Förderungswerbende dürfen nicht Allein- oder zu mehr als 50 % Miteigentümerin bzw. Miteigentümer [...] EU-BürgerInnen). Fördervoraussetzungen / Einkommen Hauptwohnsitz im zu fördernden Wohnobjekt Kein Allein- oder zu mehr als 50 % Miteigentum eines aus weiteren Bundes- oder Landesmitteln geförderten Objekts