vorgelegt Ehrenamt – ausbezahlt: Vereinsförderungen und Bedarfszuweisungen; auf den Weg gebracht: Zuschuss zum Kauf eines Musikinstrumentes + Teilrückerstattung Musikschulbesuch, Katastrophenschutz-Konzept;
ss beträgt 50 %. Die Kredituntergrenze und der maximal mögliche AIK werden in Abhängigkeit des Zuschusses und der förderfähigen Kosten bemessen und hängen zusätzlich von der Verfügbarkeit der Mittel ab
förderungswürdig mit Maximalbetrag von 2.000 Euro! Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, welcher in zwei Tranchen nach Vorlage der erforderlichen Nachweise ausbezahlt wird. Nachweise Daten