Verbindung mit § 42 Abs. 1a AVG können im Internet unter der Adresse http://www.burgenland.at/buerger-service/bekanntmachungen/kundmachungen erfolgen. Bei der Übermittlung von Anbringen per E-Mail oder über
Verbindung mit § 42 Abs. 1a AVG können im Internet unter der Adresse http://www.burgenland.at/buerger-service/bekanntmachungen/kundmachungen/ erfolgen. Bei der Verwendung des Online-Formularservice wird der
Verbindung mit § 42 Abs. 1 a AVG können im Internet unter der Adresse http://www.burgenland.at/buerger-service/bekanntmachungen/kundmachungen erfolgen. Bei der Verwendung des Online-Formularservice wird der
Verbindung mit § 42 Abs. 1a AVG können im Internet unter der Adresse: http://www.burgenland.at/buerger-service/bekanntmachungen/kundmachungen/ erfolgen. Bei der Verwendung des Online-Formularservice wird der
Verbindung mit § 42 Abs. 1a AVG können im Internet unter der Adresse http://www.burgenland.at/buerger-service/bekanntmachungen/Kundmachungen erfolgen. Bei der Übermittlung von Anbringen per E-Mail oder über
en finden Sie auch auf Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik — ZAMG oder Wasserportal Burgenland (bgld.gv.at) . Um gut vorbereitet zu sein, beachten Sie Folgendes: die Versorgung Kranker oder
nnschaften Hier gelangen Sie zur Online-Terminbuchung Servicestelle für Formulare (eGovernment Burgenland) Kundmachung betreffend den Verkehr zwischen Beteiligten und Behörden Zahl: JE-01-01-87-13 Kundmachung
nenberatung fließt, kommt vielfach wieder zurück und stärkt die Gesellschaft“, hebt Landeshauptmannstellvertreterin Astrid Eisenkopf die Bedeutung der Schuldner*innenberatung hervor. Die Leistungsbilanz [...] angestiegen erklärte Michaela Puhr, Leiterin der Servicestelle für Schuldnerinnen und Schuldner im Burgenland: „Von Jänner bis Anfang November wurden bereits 718 Beratungen durchgeführt, das ist ein Plus von