oder Eigentümer des Wohnobjektes sowie diesen nahestehende Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder diesen gleichgestellt sind (z. B. EU-BürgerInnen). Fördervoraussetzungen / Einkommen
Zeitpunkt des Ansuchens im Haushalt der Förderungswerbenden lebende Kind (mit österreichischer Staatsbürgerschaft bzw. gleichgestellt) unter 16 Jahren wird ein Kindersteigerungsbetrag in der Höhe von 12.000