z Auf Grundlage des § 19 des Burgenländischen Chancengleichheitsgesetzes – Bgld. ChG, LGBI.Nr. 31/2024, idgF, umfasst die Hilfe zur Erziehung und Schulbildung durch Übernahme der durch die Behinderung
Mindesthöhen im Zusammenhang mit dem Platzangebot der transportierten Tiere. Sie ist mit 20. September 2024 in weiten Teilen in Kraft getreten. FAQs zur Tiertransportverordnung finden Sie unter folgendem Link:
und lädt Jung und Alt zu unvergesslichen Erlebnissen ein. In der Broschüre „ Naturparkerlebnisse 2024 “ finden Sie eine Fülle an Möglichkeiten um Natur erleb- und begreifbar zu machen. Ausgewählte Erlebnisse
ich 3,17 Millionen im Bereich des Rekordwertes aus dem Jahr 2019. Geschätzt wird das Wachstum für 2024 auf 0,3 Prozent. Wirtschaftspolitische Impulse zur Aufwertung des Wirtschaftsstandortes „Wir tun alles [...] Digi-Scheck, der vor allem kleine und kleinste Unternehmen unterstützen soll und bis 31. Dezember 2024 eingelöst werden kann. Er dient dazu, den Digitalisierungsgrad eines Unternehmens durch einen qua [...] srat Dr. Leonhard Schneemann. Bildquelle: Landesmedienservice Burgenland Nina Sorger, 28. Februar 2024 Landesmedienservice Burgenland 7000 Eisenstadt, Landhaus, Europaplatz 1 Tel: 02682/600-2941 Fax: